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Sparkassen-Museumsstiftung für den Kyffhäuserkreis

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gemeinnützig

Die Sparkassen-Museumsstiftung für den Kyffhäuserkreis ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sondershausen.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Museen im Kyffhäuserkreis. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Wirkungsbereich der Stiftung umfasst den Kyffhäuserkreis in den Kreisgrenzen des Jahres 2002.Die Stifterin und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Die jährlichen Leistungen müssen überwiegend anderen Personen als den Arbeitnehmern der Stifterin und der Stiftung oder deren Angehörigen zugewendet werden. (2) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke a) durch eigene Maßnahmen, insbesondere dadurch, dass sie- auf Gebieten von Museen, Kunstsammlungen und Archiven Exponate stiftet sowie die Finanzierung von Leihgaben gewährt, - auf den vorgenannten Gebieten Aufträge zu Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten vergibt sowie Projekte fördert und Stipendien auslobt, b) durch Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und Einrichtungen, die die gleiche Zielsetzung haben, c) durch die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken. (3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. (2) Ferner können nach Maßgabe dieser Satzung Beiräte gebildet werden. (3) und (4) ...   § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen Vertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied. (2) und (3) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sparkassen-Museumsstiftung für den Kyffhäuserkreis“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:SondershausenLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002