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Johann Wilfer-Stiftung

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gemeinnützig

Die Johann Wilfer-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schwallungen.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist
1. die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung im Bereich der Haus-, Gebäude- und Energietechnik, vorrangig durch
a) Aufspüren von technisch und wirtschaftlich bedingten Lücken im Angebot der Branche, insbesondere die Untersuchung von Mängel- und Fehlerquellen in der Haus- und Gebäude-Installation;
b) Auswertung von Ideen und Anregungen aus der Praxis zur Entwicklung neuer und Verbesserung bekannter Produkte im Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbereich;
c) Konstruktion neuer oder verbesserter Produkte, Anfertigung von Prototypen sowie praktische Erprobung neuer Bauteile und Arbeitsverfahren;
d) Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im redaktionellen Teil von Fachzeitschriften;
e) Berufsbildungstransfer im fachspezifischen und betriebswirtschaftlichen Bereich durch Abhaltung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen in Verbindung mit der Industrie- und Handelskammer Südthüringen;
f) Förderung begabter Fachkräfte durch finanzielle Zuwendungen und Vergabe von Stipendien an förderungswürdige Studierende an Fach- und Fachhochschulen;
2. die Förderung sportlicher, gemeinnütziger und karitativer Aufgaben der Gemeinden Schwallungen, Wasungen, Argenbühl, Isny und Oberstaufen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Wissenschaft & Forschung

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind   1. der Stiftungsvorstand 2. der Stiftungsrat.   (2) - (4) ...     § 7 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Der erste Stiftungsvorstand wird vom Stifter bestellt. Der Stifter Johann Wilfer hat auf Lebenszeit das Recht, Mitglied des Stiftungsvorstandes zu sein und im Stiftungsvorstand den Vorsitz zu führen. ...   (2) - (3) ...   (4) Der Stiftungsvorstand wählt vorbehaltlich der Rechte des Stifters aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.   (5) Der Stiftungsvorstand ist gesetzlicher Vertreter der Stiftung gem. § 26 BGB. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes hat Einzelvertretungsbefugnis. Die beiden anderen vertreten jeweils gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied.   (6) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrats die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, im Rahmen einer ordentlichen und sparsamen Wirtschaftsführung zur Abwicklung der täglichen Geschäfte einen Geschäftsführer anzustellen.   (7) - (8) ...   Auszug aus Anlage 1 zum Geschäftsführervertrag vom 01.04.2006   Geschäftsführervollmacht der Johann Wilfer-Stiftung (1) Der Geschäftsführer ist berechtigt, die Stiftung für vom Vorstand ausgewählte Aufgaben gem. § 30 BGB zu vertreten. Er ist von einer möglichen persönlichen Haftung, soweit eine solche Haftungsfreistellung rechtlich zulässig ist, befreit.   (2) - (4) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 3 Geschäftsführer Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Schwallungen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1996 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Johann Wilfer-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1996