S24STIFTUNG24

Lämmerhirts Grabstättenlegat

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.

Die Stiftung „Lämmerhirts Grabstättenlegat“ ist eine Stiftung mit Sitz in Bad Salzungen.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft.

Stiftungszweck

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Mitglieder der Organe üben die Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf notwendige Auslagen. (3) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung (4) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben, eine Vertretung ist ausgeschlossen. (5) Die Stiftung stellt Vorstand und Beirat grundsätzlich von einer Haftung gegenüber Dritten frei, wenn sich bei der Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Vorstand und Beirat weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.   § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Die zukünftigen Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des noch amtierenden Vorstandes vom Stiftungsbeirat gewählt.   Der Vorstandsvorsitzende vertritt gemeinsam mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied die Stiftung. (2) Dem Vorstand obliegt insbesondere: a) die Vertretung der Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Eine Geschäftsordnung regelt die Verantwortlichkeiten im Einzelnen, b) das Stiftungsvermögen zu verwalten, c) die Geschäfte der Stiftung zu besorgen, d) Arbeitskräfte anzustellen, sofern der Umfang der Stiftungsgeschäfte dies erfordert sowie e) die Mitglieder des Beirates zu berufen. (3) Der Vorstand kann für die Wahrnehmung der Ifd. Geschäfte bei hinreichenden Mitteln einen oder mehrere Geschäftsführer benennen. Der/die Geschäftsführer führt/führen die Arbeiten eigenverantwortlich nach den Weisungen des Vorstandes. Bei mehreren Geschäftsführern ist ein Geschäftsverteilungsplan zu erstellen, der der Zustimmung des Vorstandes bedarf.   Der Vorstandsvorsitzende vertritt gemeinsam mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied die Stiftung. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.277 Stiftungen im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Lämmerhirts Grabstättenlegat“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.