S24STIFTUNG24

Bürgerstiftung Bad Berka

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Bad Berka ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Berka.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Zweck undAufgaben der Stiftung  1) Zweck der Stiftung ist es,  - mildtätige und Wohlfahrtszwecke  - die Bildung und die Erziehung,  - die Jugend- und die Altenhilfe,  - die Kultur, die Kunst und die Denkmalpflege,  - den Umwelt- und den Naturschutz sowie die Landschaftspflege,  - das traditionelle Brauchtum und die Heimatpflege,  - die öffentliche Gesundheitspflege - den Sport,  - die Völkerverständigung,  - die Wissenschaft und die Forschung zu fördern und zu entwickeln.  Es sollen insbesondere Projekte, die einen Bezug zu Bad Berka und seinen Gemeinden bzw. zu seinen Bürgerinnen und Bürgern haben, gefördert und entwickelt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§5 Stiftungsorgane und Stiftungsorganisation  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand(§ 6) und die Stifterversammlung (§ 7). §6 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus mind. drei Personen, die durch die Stifterversammlung gewählt werden.  (2) Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt vier Jahre. Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Würde durch das Ausscheiden eines Mitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter drei sinken, wählt die Stifterversammlung nach Maßgabe des § 7 Abs. 5 zum nächstmöglichen Tennin für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied. Bis dahin kann die Berufung eines neuen Mitgliedes durch einstimmige Entscheidung der übrigen Vorstandsmitglieder erfolgen.  (3) Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit persönlich aus. Vertretung ist (insbesondere in den Sitzungen) ausgeschlossen.  (4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstandes können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, wenn die Stifterversammlung dem im Einzelfall zustimmt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: mindestens 3 Stifterversammlung Mitglieder:

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung Bad Berka“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.