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Bürgerstiftung Simbach a. Inn

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Simbach a. Inn ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Simbach a. Inn.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Die Stiftung will den Gemeinsinn und das bürgerschaftliche Zusammenwirken der Generationen der Stadt Simbach a. Inn fördern und stärken. Zweck ist die Förderung von:
- Bildung und Erziehung, insbesondere der beruflichen Weiterbildung
- Wissenschaft und Forschung,
- Jugend- und Familien- und Seniorenhilfe,
- Kunst und Kultur,
- Denkmal- und Heimatplfege,
- Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz,
- traditionellem Brauchtum,
- öffentlicher Gesundheitspflege,
- demokratischem Gedankengut,
- Frieden- und Völkerverständigung,
- Jugend- und Breitensport
Weiterhin können bedürftige Personen selbstlos unterstützt werden (mildtätiger Zweck i.S.d. § 53 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Jedes Mitglied des Stiftungsvorstands einzeln

Organe

Stiftungsvorstand, Stiftungsrat und Stifterforum

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Simbach a. Inn sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2012 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bürgerstiftung Simbach a. Inn“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.04.2018. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.