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Stiftung Burg Tannroda

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Berka · anerkannt 2017

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Belebung der Burg Tannroda durch:
a. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
b. die Förderung von Kunst und Kultur,
c. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
in Tannroda. Die Stiftung wird diese Zwecke überwiegend (selbst) operativ verwirklichen. Die Stiftung kann auch mittelbeschaffend I. S. des § 58 Nr. 1 AOfür die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts im Bereich der Förderung o.g. Zwecke tätig werden und agiert in diesen Bereichen als Förderstiftung. Beispielsweise bedeutet dies, dass Zwecke, die derzeit
aufgrund der vorhandenen Mittel lediglich fördernd verwirklicht werden, später
(selbst) operativ erfüllt werden können. Ebenso dürfen Zwecke, die in den Anfangsjahren operativ verwirklicht werden, später aber ggf. an Bedeutung verlieren, dann
fördernd umgesetzt werden. Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb von Tannroda gefördert werden, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zu Tannroda aufweisen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Die Sanierung der Burg- und Schlossanlage Tannroda, sowie die Entwicklung,
Planung und Realisierung von Maßnahmen zum Erhalt, zur Pflege und zur Verbesserung der Burganlagen und dem Denkmalschutz unterliegenden baulichen
Anlagen sowie die Förderung solcher Maßnahmen Dritter.
2. Die Stiftung Burg Tannroda möchte über Gartenarbeiten zur Erhaltung der Artenvielfallt einheimischer Pflanzen insbesondere seltener Kräuter, Obst und Gemüseanbau die als Nahrungspflanzen für Insekten und Vögel dienen sowie
durch das Schaffung von Lebensräumen für einheimische Insekten und Vögel
über Brut- und Nistplätze im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Thüringen sowie Waldarbeiten im Sinne einer
nachhaltigen Forstwirtschaft, den Naturschutz fördern.
3. Die Schaffung kultureller Angebote im ländlichen Raum ist ebenfalls eine Kernaufgabe der Stiftung. Hierzu gehört die Durchführung von Konzerten, Ausstellungen, Lesungen, Performances sowie von Theater- und Filmvorführungen. Die
Stiftung bietet die Möglichkeit für Veranstaltungen, Seminare und Workshops
vor allem im Bereich Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, Gesellschaft,
Nachhaltigkeit, Naturschutz, Landwirtschaft sowie (Kunst-)Handwerk, u.a.
durch die Überlassung von Räumlichkeiten an steuerbegünstigte Dritte an.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Lindenberg 9
99438 Bad Berka

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. ...   § 7 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Personen. Zu Lebzeiten bilden Antje und · Thomas Bähr den Vorstand, es sei denn, sie bestimmen aus Alters- oder Gesundheitsgründen oder einem anderen wichtigen Grund einen oder mehrere Nachfolger. ...   § 8 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2- 3 Stiftungsrat Mitglieder: 4 - 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung01.12.2017
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Bad Berka erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2017 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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