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Neufert-Stiftung

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gemeinnützig

Die Neufert-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   Zweck der Stiftung ist: a. die Verpflichtung zur regelmäßigen Pflege und Fortsetzung des literarischen Erbes von Ernst und Peter Neufert, im Speziellen die "Bauentwurfslehre" und "Gekonnt Planen, richtig Bauen". b. Förderung des kulturellen und architektonischen Erbes von Peter Neufert in Weimar, durch den Betrieb und Erhalt des historischen Neuferthauses und der Neufert Box. c. Die Durchführung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen. d. Die Förderung von wissenschaftlichen Studien im Bereich der Architektur soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen. e. Vergabe von Stipendien soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen.   § 3 Gemeinnützigkeit   1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 3. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand (2) Eine Mitgliedschaft in beiden Organen der Stiftung ist ausgeschlossen. ...   § 9 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Der erste Vorstand wird von den Kindern des Stifters bestellt; danach werden seine Mitglieder vom Kuratorium berufen.   (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden auf fünf Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig. Sie können vom Kuratorium aus wichtigem Grund abberufen werden.   § 10 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. ...

Organe

Kuratorium Mitglieder: 5 Vorstand Mitglieder: mindestens 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Neufert-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2001