Stiftung Sendehalle Weimar
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gemeinnützig
Die Stiftung Sendehalle Weimar ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Internationales & Entwicklung, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Zwecke der Stiftung sind die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung, b. der Jugendhilfe, c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d. der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Förderung des Andenkens an Verfolgte und Kriegsopfer, e. internationaler Gesinnung, der Toleranz aufalienGebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und f. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Schaffung eines Erinnerungs-, Lern-, Lehr- und Begegnungsortes ¿Campus des Lebens", b) Durchführung von digitalen Gesprächsrunden mit Zeitzeugen und deren Nachfahren, c) Durchführung von Diskussions- und Diskursforen zu Themen Shoah, Antisemitismus und Rassismus, d) Unterstützung von Jugendarbeit im Bereich der Demokratiebildung durch eigene Maßnahmen wie z.B. Vorträge, Seminare und Schulungen, e) Organisation und Durchführung von Workshops im In- und Ausland sowie Schüler- und Studierendenaustausch mit internationalen Organisationen, f) Auslobung von Preisen für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten oder Forschungsergebnisse insbesondere im Bereich der Völkerverständigung und der Demokratiebildung, g) Vergabe von Stipendien in Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen im Bereich der Stiftungszwecke, h) Sammlung von Veröffentlichungen, Aufsätzen, Dokumenten in Zusammenhang mit den Themen Shoah, Antisemitismus und Rassismus sowie Völkerverständigung; i) Aufbau einer Bibliothek oder Galerie zu den vorgenannten Themen, j) den Erwerb, die Einrichtung und Unterhaltung von Bildungsstätten, Tagungsstätten, Galerienetc. mit den dazugehörenden baulichen und technischen Einrichtungen sowie der damit verbundenen Organisation; das schließt die Erhaltung bestehender und die Errichtung neuer Immobilien ein; k) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen; 3 I) Unterstützung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements von solchen Organisationen, die die in Absatz 1 genannten Zwecke ganz oder teilweise verfolgen auch durch Austausch mit anderen Körperschaften z.B. in Form von Kaminabenden oder Gesprächskreisen über Strategien zur Förderung des Ehrenamtes; m) Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie das Ausloben von Preisen, die zum selbstlosen Engagement und zur Übernahme von Ehrenämtern anregen sowie das allgemeine öffentliche Bewusstsein fördern, um die Notwendigkeit bürgerschaftlichen Engagements in den Stiftungszielen zu fördern. Daneben erfolgt die Mittelbeschaffung für national ¿ ggfs. auch international ¿ tätige Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern oder verfolgen; dies geschieht durch Geld- und/oder Sachmittel; die Stiftung ist damit auch als Förderstiftung tätig. (3) Kooperationen und die planmäßige Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Körperschaften oder Organisationen sind, sofern sie der Zweckerfüllung dienen, ausdrücklich möglich. (4) Die Stiftung erfüllt ihre Zweckegem.Abs. (1) selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2AO, sofern sie nicht als Förderstiftung gemäß § 58 Nr. 1 AOtätig wird. (5) Die Förderung des Stiftungszwecks schließt die Evaluation und Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. Dazu gehören umfassende und kontinuierliche PR-Informationen und Aufklärungskampagnen, die die Ziele verfolgen, die Arbeit der Stiftung und der Betroffenen zu fördern und auf diese Themen innerhalb der Gesellschaft hinzuweisen. Ebenso umfasst dies die Organisation und Durchführung von ehrenamtlich und professionell geführten Fundraising, Sponsoring sowie Spendenmanagement zugunsten der ¿STIFTUNG SENDEHALLE WEIMAR";
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane und Gremien (1) Organe der Stiftung sind: ¿ der Vorstand und ¿ das Kuratorium. § 7 Mitgliederzahl, Amtszeit und Organisation des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen. Der erste Vorstand wird vom Gründungsstifter bestimmt. (2) Der Gründungsstifter selbst ist der erste Vorstandsvorsitzende und er ist auf Lebenszeit berufen. Der Vorstandsvorsitzende bestimmt stets die weiteren Vorstandsmitglieder und auch seinen Steilvertreter. Nachfolger des Vorstandsvorsitzenden wird sein Stellvertreter; ansonsten wird der Vorsitzende durch die Familie des Gründungstifters (Ehegatte und leibliche Kinder) bestimmt. (3) Die Mitglieder des Vorstands werden auf fünf Jahre bestellt; Wiederbestellung, auch mehrfach, ist zulässig. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Bestellung des jeweiligen nachfolgenden Mitglieds - auf Ersuchen des Vorstandsvorsitzenden - im Amt. § 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstandsvorsitzende ist berechtigt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten und er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (2) Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung jeweils nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Weimar
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule
- Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße
- Familie Will Stiftung für soziale Demokratie
- Max-Zöllner-Stiftung
- Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach
- Stiftung "Kinderplanet"
- Geborgen Wohnen
- Hans-Hinkel-Stiftung
- Alle 18 für Bildung & Erziehung in Weimar
In Weimar
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule
- Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße
- Familie Will Stiftung für soziale Demokratie
- Max-Zöllner-Stiftung
- Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda
- Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach
- Stiftung "Kinderplanet"
- Geborgen Wohnen
- Alle 60 in Weimar
In Thüringen
- Thorsten Mauthe Stiftung Lauscha
- Stadtwerke Sportstiftung Gotha Gotha
- Starlights Live® Stiftung Moorgrund OT Möhra
- Stiftung Carolinenheim Apolda Apolda
- Stiftung Zukunft Bischofroda - Thüringen Bischofroda
- Otto-Vogt-Stiftung Bad Salzungen
- von Wiese-Stiftung Gera
- Stiftung Lebensgrund Andisleben
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Sendehalle Weimar“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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