Stiftung24

Stadtwerke Sportstiftung Gotha

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gotha · anerkannt 2014

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2
Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung verfolgt die in Abs. 3 genannten Zwecke unmittelbar selbst oder als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Förderung nach § 58 Nr. 1 AO wird verwirklicht, insbesondere durch Spendensammlung und Übernahme von Vermächtnissen, Zustiftungen oder sonstigen Zuwendungen Dritter zum Zwecke der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Bereich der Entwicklung, Förderung und Bewahrung des Sports in der Stadt Gotha.
(3) Zweck der Stiftung ist die nachhaltige Entwicklung, Förderung und Bewahrung des Sports in der Stadt Gotha.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Förderung oder Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, die dem Jugend-, Breiten- und/oder Leistungssport dienen
b) die Förderung von Projekten zum Abbau von Zugangsbarrieren zu Angeboten des
Sports
c) die Förderung oder Bewahrung internationaler Kontakte auf dem Gebiet des Sports,
u. a. mithilfe sportlicher Wettbewerbe.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, zur Verfügung stellen. Dritte steuerbegünstigte Körperschaften dürfen die ihnen von der Stiftung ausgereichten Mittel gleichfalls nur im Sinne des Stiftungszwecks verwenden.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Sport & Freizeit: der Hintergrund

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.686 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Pfullendorfer Straße 83
99867 Gotha

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organe der Stiftung (1) Die Organe der Stiftung sind: a) der Vorstand b) der Stiftungsrat (2) ...   §7 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen: - dem jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden - dem jeweiligen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und - einem der Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH. (2) Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstandes beträgt sechs Jahre. Sie üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neu bestellten Vorstandsmitglieder aus. (3) Vorsitzender des Vorstandes ist der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Gotha GmbH, Stellvertreter der stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. (4) ...     §8 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. (2) ...

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 6 Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung29.12.2014
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Gotha sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Gotha erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2014 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung