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Bürgerstiftung Nortorfer Land

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Nortorfer Land ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Nortorf.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist überwiegend die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im

Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine

Körperschaft öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Daneben verwirklicht die Stiftung diese genannten

Zwecke auch unmittelbar selbst im Sinne von § 57 Abs. 1 AO. Zwecke der Stiftung sind:

a) Jugendarbeit und Altenhilfe,

b) finanzielle Unterstützung bedürftiger, schuldlos in Not geratener Bürgerinnen und Bürger gemäß §

53 Nr. 1 (persönliche Hilfsbedürftigkeit) der Abgabenordnung,

c) finanzielle Unterstützung bedürftiger, schuldlos in Not geratener Bürgerinnen und Bürger gemäß §

53 Nr. 2 (wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit) der Abgabenordnung, soweit es sich nicht um eine

kommunale Pflichtaufgabe handelt,

d) Erziehung, Ausbildung und Bildung,

e) erste Hilfe für Opfer von Straftaten,

f) Kriminalprävention,

g) Völkerverständigung,

h) Kunst und Kultur,

i) Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutz-

gesetze der Länder,

j) Denkmalpflege,

k) Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Naturwissenschaften,

l) Heimatpflege,

m) Sport.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 6 in Nortorf erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2011 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Nortorfer Land“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.