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Bürgerstiftung Nortorf

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Nortorf ist eine Stiftung mit Sitz in Nortorf (Steinburg).[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der /des/von a) Jugendhilfe, b) Altenhilfe, c) Sport, d) Unterstützung bedürftiger Personen i. S. d. § 53 Abgabenordnung, e) Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, f) traditionellen Brauchtums und Kultur, g) Heimatpflege, h) Völkerverständigungsgedankens, i) Umwelt und Naturschutzes, Tierschutzes durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird durch Weiterleitung sämtlicher Mittel an eine oder andere in Satz 1 genannte(n) Körperschaft(en) verwirklicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.779 Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Der Vorsitzende des Vorstandes ist einzelvertretungsberechtigt, im übrigen wird die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich von mindestens zwei seiner Mitglieder vertreten.

Organe

Der Vorstand besteht aus dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde Nortorf oder ihres Rechtsnachfolgers sowie drei weiteren Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Nortorf“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.