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Sparkassenstiftung der Sparkasse Holstein - Stiftung zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens und des Sports im Kreis Stormarn (Kurzbez.: Sparkassen-Stiftung Stormarn)

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Die Sparkassenstiftung der Sparkasse Holstein - Stiftung zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens und des Sports im Kreis Stormarn (Kurzbez.: Sparkassen-Stiftung Stormarn) ist eine Stiftung mit Sitz in Bad Oldesloe.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung 1. der Jugendhilfe, 2. der Altenhilfe, 3. des Wohlfahrtswesens, 4. des Sports und 5. der Bildung und Erziehung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die unmittelbare Förderung 1. der Jugendhilfe, 2. der Altenhilfe, 3. des Sports und 4. der Bildung und Erziehung im Gebiet des Kreises Stormarn bzw. in Bezug auf die Region Stormarn. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden, wenn die Förderung in einer Region erfolgt, die direkt an den Kreis Stormarn angrenzt und im Interesse der Region Stormarn ist. Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an die in § 2 Abs. 2 Buchst. a) genannten Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke, b) z. B. im Rahmen des Stiftungszwecks zu Absatz 2 Buchst. b) durch die jährliche Vergabe eines Preises für besonders herausragende Leistungen an Personen und/oder Institutionen im Bereich des Sports, der Bildung und Erziehung sowie der Jugend- und Altenhilfe und durch die Vergabe von Stipendien zur Förderung der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung oder der Jugendhilfe sowie durch die Durchführung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch den Stiftungsrat erteilt werden. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitglieder der Stiftung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen und setzt sich zusammen aus a) dem jeweiligen Landrat des Kreises Stormarn, Vorsitzender, b) dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, stellvertretender Vorsitzender, c) einem vom Stiftungsrat gewählten Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Sparkassenstiftung der Sparkasse Holstein - Stiftung zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens und des Sports im Kreis Stormarn (Kurzbez.: Sparkassen-Stiftung Stormarn)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.