Stiftung24

Sparkassen-Kulturstiftung Ostholstein

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Eutin · anerkannt 1986

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

1. kultureller Zwecke,

2. der Heimatpflege und Heimatkunde, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

und

b) die unmittelbare Förderung kultureller Zwecke im Gebiet des Kreises Ostholstein. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden, wenn die Förderung in einer Region erfolgt, die direkt an den Kreis Ostholstein
angrenzt und im Interesse der Region Ostholstein ist.

Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch

a) die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an die in …Buchst. a) genannten Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke,

b) z. B. im Rahmen des Stiftungszwecks zu … Buchst. b) durch die Durchführung eigener kultureller Veranstaltungen
(z. B. Konzerte und Ausstellungen).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Am Rosengarten 3
23701 Eutin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch den Stiftungsrat erteilt werden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen und setzt sich zusammen aus a) der/dem jeweiligen Landrätin / Landrat des Kreises Ostholstein, Vorsitzende/r, b) der/dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, stellvertretende/r Vorsitzende/r, c) einem vom Stiftungsrat gewählten Vorstandsmitglied der Sparkasse Ostholstein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2017
Anerkennung22.12.1986
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Ostholstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 17 Stiftungen mit Sitz in Eutin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Eutin sind insgesamt 17 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1986 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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