Stiftung24

Inge und Karl-Gerhard Hille Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2010

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist,

a) die Jugendförderung, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
b) Unterstützung von Personen im Sinne von §§ 53 Ziffer 2 AO.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) Gewährung von Zuschüssen und Stipendien für Bildung, Ausbildung/Studium oder Berufsvorbereitung,
b) Gewährung von Zuschüssen an bedürftige Jugendliche im Sinne von § 53 Ziffer 2 AO zur Sicherstellung einer ausreichenden Bildung,
c) Leistungen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Ziffer 2 AO zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des Stiftungszwecks zu vorstehend Ziffer 1.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Klingenberg 1-5
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei seiner Mitglieder gemeinsam.

Organe

Der Vorstand besteht zu Lebzeiten, bzw. solange der Stifter im Amt ist, aus vier Personen, nämlich dem Stifter als Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Mit Ausscheiden des Stifters durch Tod oder Amtsniederlegung reduziert sich der Vorstand auf einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung17.12.2010
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2010 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung