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LEBENSHILFE-Stiftung Neumünster

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Neumünster · anerkannt 2005

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Rügenstr. 5
24539 Neumünster

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Dem Stiftungsvorstand gehören der Vorsitzende des Vorstands der Lebenshilfe für Behinderte Neumünster e.V., eine vom Vorstand des Lebenshilfe für Behinderte Neumünster e.V. zu berufende Person, die nicht Mitglied des Lebenshilfe für Behinderte Neumünster e.V. oder Organ der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH ist und der Geschäftsführer der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.10.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Neumünster
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 16 Stiftungen mit Sitz in Neumünster verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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