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Hermann und Karla Hinrichs-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Hermann und Karla Hinrichs-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neumünster.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln je zur Hälfte für a) die Lebenshilfewerk Neumünster GmbH, Rügenstr. 5, 24539 Neumünster, zur Unterstützung behinderter Menschen, sowie b) die Stadt Neumünster - Der Oberbürgermeister - Großflecken 59, 24534 Neumünster, zur Förderung kultureller Zwecke. Die gesamten Mittel der Stiftung werden ausschließlich für den vorgenannten Zweck verwendet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist die Handlungsberechtigung des stellvertretenden Vorsitzenden auf den Verhinderungsfall des Vorsitzenden beschränkt.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen, die vom Testamentsvollstrecker berufen werden. Der Stiftungsvorstand setzt sich zusammen aus a) Vorsitzender, der von der Stadtvertretung der Stadt Neumünster zu bennen ist, b) stellv. Vorsitzender, der von der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH zu bennen ist, c) eine von der Stadtvertretung der Stadt Neumünster zu benennende Person, d) ein/e Jurist/in, e) ein/e Dipl.-Finanzwirt/in f) eine von der Lebenshilfewerk Neumünster GmbH zu benennende Person.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Hermann und Karla Hinrichs-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:NeumünsterLand Schleswig-HolsteinDenkmalpflegeMildtätigkeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2002