Stiftung24

Stiftung für Gemeinschaftspflege und Evangelisation

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Neumünster · anerkannt 2003

gemeinnützig

Stiftungszweck

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist es, die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus zu fördern durch wirtschaftliche und sachliche Unterstützung von Gottesdiensten, missionarischen Veranstaltungen und Bibelgesprächen, christlicher Jugendarbeit, diakonischer Tätigkeit, Lebenshilfe in seelsorgerischen Gesprächen und Verbreitung christlicher Literatur. Die
Stiftung ist eine Kapital- und Förderstiftung im Sinne des § 58 Abs. 1 AO.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die gemeinnützige religiöse Arbeit des Verbandes der Gemeinschaften in der Landeskirche in Schleswig-Holstein e.V. und aus dem Mitgliederbestand des Verbandes der Gemeinschaften.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Religion & Kirche: der Hintergrund

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Roonstraße 117
24537 Neumünster

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung, jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus 3 Personen besteht. Die Mitglieder des Vorstandes werden von dem Vorstand des Verbandes der Gemeinschaften in der Landeskirche Schleswig-Holstein e.V. aus dem Mitgliederbestand des Verbandes der Gemeinschaften gewählt.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung31.03.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Neumünster
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Neumünster sind insgesamt 16 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 16 Stiftungen mit Sitz in Neumünster verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis