Sportverein Tungendorf - Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Neumünster · anerkannt 2005
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den „Sportverein Tungendorf von 1911 e.V.“ zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke (Sport und Jugendhilfe).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Süderdorfkamp 22
24536 Neumünster
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Stiftung. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende der Stiftung verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden oder mit dessen ausdrücklicher Ermächtigung Gebrauch zu machen.
Organe
Der Stiftungsvorstand setzt sich zusammen aus: a) dem 1. Vorsitzenden des Sportvereins Tungendorf von 1911 e.V., b) dem Kassenwart des SV Tungendorf von 1911 e.V., c) einem von der Stadtsparkasse Neumünster berufenen Mitglied, d) einem von der Volksbank Raiffeisenbank eG, Neumünster, berufenen Mitglied, e) dem von der Delegiertenversammlung des SV Tungendorf von 1911 e.V. gewählten Mitglied, f) der Stiftungsgeschäftsführerin bzw. dem Stiftungsgeschäftsführer, die von den Vorstandsmitgliedern zu a) bis e) zum Stiftungsvorstand hinzugewählt wird.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2005 |
|---|---|
| Anerkennung | 22.09.2005 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Stadt Neumünster |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Neumünster sind insgesamt 16 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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