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Altersheim des Flensburger Handwerks und Lieselott Schiller-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Altersheim des Flensburger Handwerks und Lieselott Schiller-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 1959 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung ist, alten, würdigen und bedürftigen Flensburger Handwerkern und ihren Ehefrauen oder ihren Witwen, bedürftigen Beschäftigten in Handwerksbetrieben und anderen bedürftigen Flensburger Bürgern eine begünstigte Wohnung zu verschaffen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende - im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter - vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Urkunden, die die Stiftung vermögensrechtlich verpflichten, sind vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem jeweiligen Kreishandwerksmeister und weiteren vier Handwerksmeistern aus Flensburg und der Umgebung..

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Altersheim des Flensburger Handwerks und Lieselott Schiller-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.