Altersheim des Flensburger Arbeiter-Bauverein eG
Husumer Str. 314 · anerkannt 1935
Zweck der Stiftung ist es, sozial schwächeren Mitgliedern eine kostengünstige Wohnung zu verschaffen.
Flensburg
17 von insgesamt 35 Stiftungen in Flensburg verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Husumer Str. 314 · anerkannt 1935
Zweck der Stiftung ist es, sozial schwächeren Mitgliedern eine kostengünstige Wohnung zu verschaffen.
Harnis 24 · anerkannt 1959
Der Zweck der Stiftung ist, alten, würdigen und bedürftigen Flensburger Handwerkern und ihren Ehefrauen oder ihren Witwen, bedürftigen Beschäftigten in …
Mergenthaler Str. 2 · anerkannt 2001
Zweck der Stiftung ist a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, c) Unterstützung v. Kriegsbeschädigten …
Wittenberger Weg 8 a · anerkannt 1936
Zweck der Stiftung ist es, die Erträge des Stiftungsvermögens ausschließlich und unmittelbar zur selbstlosen Unterstützung von Personen zu verwenden, die die Kriterien …
Waldstraße 45 · anerkannt 1922
Zweck der Stiftung ist die Versorgung hilfsbedürftiger oder infolge Alters erwerbsunfähig gewordener, sowie sonstiger kranker oder schwacher dänischer Staatsangehöriger …
Marienhölzungsweg 63 · anerkannt 1990
Zweck der Stiftung ist es, körperbehinderten Menschen, hilfs- oder fürsorgebedürftigen alten Menschen sowie als gemeinnützig anerkannten Tierschutzorganisationen aus den …
Solitüder Straße 92 · anerkannt 2017
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, des …
Schützenkuhle 24 · anerkannt 2006
Zweck der Stiftung ist a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 der Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte …
gemeinnützig
Wrangelstr. 6 · anerkannt 2009
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Kindern in Flensburg und Umgebung, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes (§ 53 Nr. 1 AO) …
gemeinnützig
Wrangelstr. 17 - 19 · anerkannt 2007
Zweck der Stiftung ist es, einen bewussten und würdevollen Umgang mit Sterben, Tod und Trauer in der Gesellschaft zu fördern. Palliativmedizin und Palliativ Care sind …
gemeinnützig
Hafendamm 29 · anerkannt 1970
Die Stiftung verfolgt ausschließllich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch …
Taerbekweg 9 · anerkannt 2003
Hauptzweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung durch den Verein Lichtblick …
gemeinnützig
Waldstr. 45 · anerkannt 1884
Zweck der Stiftung ist es, möglichst bedürftigen, älteren Personen eine kostengünstige Wohnung zu gewähren. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch …
Südergraben 8 - 14 · anerkannt 1979
Zweck der Stiftung ist die Förderung folgender Zwecke, die als besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 des EStG anerkannt und unter anderem in der Anlage …
Alt Fruerlundhof 1 · anerkannt 2002
Zweck der Stiftung ist a) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, b) die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird …
Mathildenstr 35 · anerkannt 1935
Zweck der Stiftung ist, alten in Not geratenen ehrbaren Personen aus dem Kaufmannstand und deren Angehörigen kostengünstige Wohnungen zu überlassen.
Klostergang 9 · anerkannt 1545
Zwecke der Stiftung sind die Unterstützung persönlich hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die Altenhilfe und der Denkmalschutz. Diese Zwecke werden …
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.