Katharinen Hospiz Stiftung
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gemeinnützig
Die Katharinen Hospiz Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist es, einen bewussten und würdevollen Umgang mit Sterben, Tod und Trauer in der Gesellschaft zu fördern. Palliativmedizin und Palliativ Care sind dafür wichtige Grundlagen. Die Stiftung beschafft hierzu Mittel zur Verwirklichung mildtätiger und wissenschaftlicher Zwecke sowie der Bildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Erträge des Stiftungsvermögens der Katharinen Hospiz am Park gGmbH in Flensburg zur Verfügung gestellt werden. Wenn es geboten ist, können mit Zustimmung des Kuratoriums auch andere gemeinnützige Träger der Hospizarbeit gefördert werden. Der Auftrag der Katharinen Hospiz am Park gGmbH als ökumenisches Zentrum für Hospizarbeit und Palliativmedizin wird derzeit in acht Arbeitsbereichen umgesetzt: - Die Palliativstation für stationäre, intensive medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Begleitung unheilbar Kranker mit begrenzter Lebenserwartung und deren Angehörigen, - der ambulante Hospiz- und Palliativbetreuungsdienst mit der Aufgabe, Schwerkranke, Sterbende und ihre Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu begleiten, - der ambulante Kinderhospizdienst, - der palliativmedizinische Konsiliardienst, - die Trauerberatung, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung, - die Öffentlichkeitsarbeit, - die Forschung und Lehre. Weitere Arbeitsbereiche und Projekte, die entsprechend der Satzung der Katharinen Hospiz am Park gGmbH entwickelt werden, können in die Förderung mit einbezogen werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Mitgliedern.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Flensburg
- Stiftung Altenwohnungen der Kaufmannschaft in Flensburg
- Pogge van Ranken Stiftung
- Nikolaus-Reiser-Stiftung
- THEATERBÜRGERSTIFTUNG (vorher: BÜRGERSTIFTUNG DER THEATERFREUNDE FLENSBURG)
- Stiftung Hospital und Kloster zum Heiligen Geist
- Plaetner's Stift
- Markus-Knuth-Stiftung
- Sparkassestiftung von 1869
- Alle 34 in Flensburg
Gleicher Zweck
- Harald und Elisabeth Hauptvogel-Stiftung Norden
- Stiftung Parität Berlin Berlin
- Bottroper Bürgerstiftung Bottrop
- Hans-Meinecke-Stiftung Hannover
- Karl und Doris Ahrens-Stiftung München
- Stiftung „Helfen in Berlin“ Berlin
- Hayenstiftung Oldenburg
- DRF Stiftung Luftrettung Filderstadt
- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
- Henriette und Wilhelm Schmidt-Engels-Stiftung Büsum
- Bürgerstiftung Region Rendsburg Rendsburg
- Lübecker Wohnstifte Lübeck
- Sparkassen-Stiftung Jugendgästehaus Lütjensee Bad Oldesloe
- Gemeinnützige Stiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz Preetz
- Stiftung Aventoft Aventoft
- Stiftung Curauer Moor Stockelsdorf
- Michael-Schulze-Stiftung Schleswig
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Katharinen Hospiz Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.