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Katharinen Hospiz Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Katharinen Hospiz Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist es, einen bewussten und würdevollen Umgang mit Sterben, Tod und Trauer in

der Gesellschaft zu fördern. Palliativmedizin und Palliativ Care sind dafür wichtige Grundlagen. Die

Stiftung beschafft hierzu Mittel zur Verwirklichung mildtätiger und wissenschaftlicher Zwecke sowie der

Bildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.

Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Erträge des Stiftungsvermögens der Katharinen

Hospiz am Park gGmbH in Flensburg zur Verfügung gestellt werden. Wenn es geboten ist, können mit

Zustimmung des Kuratoriums auch andere gemeinnützige Träger der Hospizarbeit gefördert werden.

Der Auftrag der Katharinen Hospiz am Park gGmbH als ökumenisches Zentrum für Hospizarbeit und

Palliativmedizin wird derzeit in acht Arbeitsbereichen umgesetzt:

- Die Palliativstation für stationäre, intensive medizinische, pflegerische, psychosoziale und

seelsorgerische Begleitung unheilbar Kranker mit begrenzter Lebenserwartung und deren

Angehörigen,

- der ambulante Hospiz- und Palliativbetreuungsdienst mit der Aufgabe, Schwerkranke, Sterbende und

ihre Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu begleiten,

- der ambulante Kinderhospizdienst,

- der palliativmedizinische Konsiliardienst,

- die Trauerberatung,

- die Aus-, Fort- und Weiterbildung,

- die Öffentlichkeitsarbeit,

- die Forschung und Lehre.

Weitere Arbeitsbereiche und Projekte, die entsprechend der Satzung der Katharinen Hospiz am Park

gGmbH entwickelt werden, können in die Förderung mit einbezogen werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 35 Stiftungen mit Sitz in Flensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Katharinen Hospiz Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.