Katharinen Hospiz Stiftung
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gemeinnützig
Die Katharinen Hospiz Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist es, einen bewussten und würdevollen Umgang mit Sterben, Tod und Trauer in
der Gesellschaft zu fördern. Palliativmedizin und Palliativ Care sind dafür wichtige Grundlagen. Die
Stiftung beschafft hierzu Mittel zur Verwirklichung mildtätiger und wissenschaftlicher Zwecke sowie der
Bildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Erträge des Stiftungsvermögens der Katharinen
Hospiz am Park gGmbH in Flensburg zur Verfügung gestellt werden. Wenn es geboten ist, können mit
Zustimmung des Kuratoriums auch andere gemeinnützige Träger der Hospizarbeit gefördert werden.
Der Auftrag der Katharinen Hospiz am Park gGmbH als ökumenisches Zentrum für Hospizarbeit und
Palliativmedizin wird derzeit in acht Arbeitsbereichen umgesetzt:
- Die Palliativstation für stationäre, intensive medizinische, pflegerische, psychosoziale und
seelsorgerische Begleitung unheilbar Kranker mit begrenzter Lebenserwartung und deren
Angehörigen,
- der ambulante Hospiz- und Palliativbetreuungsdienst mit der Aufgabe, Schwerkranke, Sterbende und
ihre Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu begleiten,
- der ambulante Kinderhospizdienst,
- der palliativmedizinische Konsiliardienst,
- die Trauerberatung,
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung,
- die Öffentlichkeitsarbeit,
- die Forschung und Lehre.
Weitere Arbeitsbereiche und Projekte, die entsprechend der Satzung der Katharinen Hospiz am Park
gGmbH entwickelt werden, können in die Förderung mit einbezogen werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Mitgliedern.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 35 Stiftungen mit Sitz in Flensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Flensburg
- Stiftung Altenwohnungen der Kaufmannschaft in Flensburg
- Pogge van Ranken Stiftung
- Nikolaus-Reiser-Stiftung
- THEATERBÜRGERSTIFTUNG (vorher: BÜRGERSTIFTUNG DER THEATERFREUNDE FLENSBURG)
- Stiftung Hospital und Kloster zum Heiligen Geist
- Plaetner's Stift
- Markus-Knuth-Stiftung
- Sparkassestiftung von 1869
- Alle 35 in Flensburg
Gleicher Zweck
- Harald und Elisabeth Hauptvogel-Stiftung Norden
- Stiftung Parität Berlin Berlin
- Bottroper Bürgerstiftung Bottrop
- Hans-Meinecke-Stiftung Hannover
- Karl und Doris Ahrens-Stiftung München
- Stiftung „Helfen in Berlin“ Berlin
- Hayenstiftung Oldenburg
- DRF Stiftung Luftrettung Filderstadt
- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
- Henriette und Wilhelm Schmidt-Engels-Stiftung Büsum
- Bürgerstiftung Region Rendsburg Rendsburg
- Lübecker Wohnstifte Lübeck
- Sparkassen-Stiftung Jugendgästehaus Lütjensee Bad Oldesloe
- Gemeinnützige Stiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz Preetz
- Stiftung Aventoft Aventoft
- Stiftung Curauer Moor Stockelsdorf
- Michael-Schulze-Stiftung Schleswig
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Katharinen Hospiz Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.