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THEATERBÜRGERSTIFTUNG (vorher: BÜRGERSTIFTUNG DER THEATERFREUNDE FLENSBURG)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Bürgerstiftung

Die THEATERBÜRGERSTIFTUNG (vorher: BÜRGERSTIFTUNG DER THEATERFREUNDE FLENSBURG) ist eine Stiftung mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kultureller Zwecke durch andere

steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere der Schleswig-Holsteinischen Landestheater- und

Sinfonieorchester GmbH.

Der Zweck wird durch Weiterleitung sämtlicher Mittel an eine der in Absatz 2 genannten

Körperschaften verwirklicht. Die Mittel sollen insbesondere

- zur Förderung des qualifizierten künstlerischen Theaternachwuchses,

- zur Förderung des Kinder- und Jugendtheaters,

- zur Förderung der auf dem Gebiet des Gesangs besonders begabten jungen Menschen,

- zur Durchführung herausragender Produktionen und Veranstaltungen,

- zur Anschaffung notwendiger Musikinstrumente und sonstiger Geräte

verwandt werden

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter,

Organe

Der Vorstand besteht aus bis zu fünf, mindestens aber drei Personen, darunter dem jeweiligen 1. Vorsitzenden des Flensburger Theaterfreunde e.V., der dem Stiftungsvorstand kraft Amtes angehört.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „THEATERBÜRGERSTIFTUNG (vorher: BÜRGERSTIFTUNG DER THEATERFREUNDE FLENSBURG)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.