Stiftung24

Michael-Schulze-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 2007

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die

- Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Tierschutzes durch eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die

- unmittelbare Förderung des Tierschutzes.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

- finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Tier-schutzorganisationen;

- zeitlich befristete Übernahme von medizinisch notwendigen Aufwendungen für halterlose Haustiere,

die sich in der Obhut der für Fundrecht zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten

Einrichtung befinden, sowie für Haustiere von Menschen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO),

die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notsituation befinden;

- zeitlich befristete Übernahme von Aufwendungen für halterlose Haustiere, z. B. für Unterbringung,

Nahrung und Pflege, die sich in der Obhut der für Fundrecht zuständigen Behörde oder einer von ihr

beauftragten Einrichtung befinden, sowie für Haustiere von Menschen im Sinne des § 53

Abgabenordnung (AO), die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notsituation befinden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Umwelt, Natur & Tiere

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.849 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Werner-von-Siemens-Str. 9
24837 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Stifter, soweit er dem Stiftungsvorstand angehört, ansonsten der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung13.07.2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Schleswig sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis