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Heinz und Hedwig Hohorst Stiftung

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Die Heinz und Hedwig Hohorst Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Schleswig.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind 1. die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung; dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Unterstützungsleistungen an Ärzte und ehemalige Ärzte, die in Entwicklungsländern tätig sind, insbesondere Ärzte im Deutschen Entwicklungsdienst, Ärzte von Lambarene oder ehemalige Missionsärzte, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder unverschuldet durch Krankheit oder Unfall in Not geraten sind; 2. die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung und zur Förderung der Entwicklungshilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weiterleitung von Geld- und Sachleistungen an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rrechts zur Verwirklichung mildtätiger Zwecke und der Entwicklungshilfe, insbesondere zur Unterstützung des Hilfseinsatzes von Ärzten in Katastrophenfällen oder von Hilfsprojekten in Entwicklungsländern, die im Auftrage dieser Körperschaften tätig bzw. durchgeführt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Heinz und Hedwig Hohorst Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:SchleswigLand Schleswig-HolsteinMildtätigkeitStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1999