Heinz und Hedwig Hohorst Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 1999
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zwecke der Stiftung sind
1. die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung; dieser
Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Unterstützungsleistungen an Ärzte
und ehemalige Ärzte, die in Entwicklungsländern tätig sind, insbesondere Ärzte im Deutschen
Entwicklungsdienst, Ärzte von Lambarene oder ehemalige Missionsärzte, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder
unverschuldet durch Krankheit oder Unfall in Not geraten sind;
2. die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Abgabenordnung und zur Förderung der Entwicklungshilfe durch eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; dieser Zweck wird verwirklicht durch
die Weiterleitung von Geld- und Sachleistungen an steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rrechts zur Verwirklichung mildtätiger Zwecke und der
Entwicklungshilfe, insbesondere zur Unterstützung des Hilfseinsatzes von Ärzten in Katastrophenfällen
oder von Hilfsprojekten in Entwicklungsländern, die im Auftrage dieser Körperschaften tätig bzw.
durchgeführt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Mildtätigkeit als Stiftungszweck
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Postfach 1280
24822 Schleswig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1999 |
|---|---|
| Anerkennung | 20.12.1999 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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