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Lübbert-Stiftung für Altenhilfe

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Lübbert-Stiftung für Altenhilfe ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 1973 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Die Stiftung hat den Zweck, alte und bedürftige Mitglieder der Aegidien-Gemeinde in Lübeck zu unterstützen, die infolge a) ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder b) ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfe bedürfen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch, a) finanzielle Zuwendungen an den begünstigen Personenkreis, b) Hilfeleistungen aller Art bei der Bewältigung der täglichen Verrichtungen, zur Fortführung des Haushalts, zur Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und kirchlichen Leben, c) Bereitstellung von fünf Heimplätzen in einem Heim der "Vorwerker Heime - Diakonische Einrichtungen e.V."

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Bei Rechtsgeschäften zwischen der Stiftung und dem Stiftungsvorstand sowie im Falle seiner Verhinderung wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Stiftungsrates vertreten.

Organe

Stiftungsvorstand ist der jeweilige Inhaber der Pfarrstelle der Aegidiengemeinde.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Lübbert-Stiftung für Altenhilfe“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.