Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1905
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
a) der Jugend- und der Altenhilfe, der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege,
b) kultureller Zwecke,
c) der Denkmalpflege,
d) von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Schleswig-Holstein,
f) des Umweltschutzes,
g) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe,
h) mildtätiger Zwecke,
i) des Sports.
Die gesamten für die Erfüllung des Satzungszweckes bereitstehenden Mittel der Stiftung werden an steuerbegünstigte Körperschaften (einschließlich als gemeinnützig anerkannte Stiftungen) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit der Maßgabe weitergegeben, dass diese wegen Verfolgung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke selbst steuerbegünstigt sind und die erhaltenen Mittel unmittelbar für diese Zwecke in der Region Lübeck verwenden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Breite Straße 18-28
23552 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsverbindliche Erklärungen werden von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern; ihm gehören an a) der/die Direktor/in der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit, b) der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates der Sparkasse zu Lübeck AG, c) der/die Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse zu Lübeck AG.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1905 |
|---|---|
| Anerkennung | 25.01.1905 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
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Mit der Anerkennung 1905 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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