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Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck

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gemeinnützig

Die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 1905 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) der Jugend- und der Altenhilfe, der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, b) kultureller Zwecke, c) der Denkmalpflege, d) von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Schleswig-Holstein, f) des Umweltschutzes, g) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, h) mildtätiger Zwecke, i) des Sports. Die gesamten für die Erfüllung des Satzungszweckes bereitstehenden Mittel der Stiftung werden an steuerbegünstigte Körperschaften (einschließlich als gemeinnützig anerkannte Stiftungen) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit der Maßgabe weitergegeben, dass diese wegen Verfolgung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke selbst steuerbegünstigt sind und die erhaltenen Mittel unmittelbar für diese Zwecke in der Region Lübeck verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsverbindliche Erklärungen werden von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern; ihm gehören an a) der/die Direktor/in der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit, b) der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates der Sparkasse zu Lübeck AG, c) der/die Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse zu Lübeck AG.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.