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Stiftung Nehring-Schwandke

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gemeinnützig

Die Stiftung Nehring-Schwandke ist eine Stiftung mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Er setzt sich nach dem Willen der Erblasser zusammen aus a) dem von den Stiftern ernannten Testamentsvollstrecker, b) einem vom Präsidenten des Landgerichts Lübeck zu bestimmenden Richter des Landgerichts Lübeck, c) einem von Präsidenten des Landgerichts Lübeck zu bestimmenden Staatsanwalt des Landgerichts

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Nehring-Schwandke“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.