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Förder-Stiftung der Freunde des Plöner Prinzenhauses e.V.

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gemeinnützig

Die Förder-Stiftung der Freunde des Plöner Prinzenhauses e.V. ist eine Stiftung mit Sitz in Plön.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kultureller Zwecke durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit den Mitteln der Stiftung sollen vorrangig Erhalt, denkmalgerechte Nutzung und Ausstattung des Prinzenhauses und des Plöner Schlossgartens sein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende, im Falle von dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens fünf Personen. Als notwendige Mitglieder gehören ihm der jeweilige Vorsitzende des Vereinsvorstandes der "Freunde des Plöner Prinzenhauses e.V." sowie ein weiteres Mitglied des Vereinsvorstandes, das dieser aus seiner Mitte wählt, für die Dauer ihrer Amtszeit im Vereinsvorstand an. Ein drittes Mitglied kann auf Vorschlag der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, zwei weitere können auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes von der Mitgliederversammlung des Stifters berufen werden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Plön sind insgesamt 14 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Förder-Stiftung der Freunde des Plöner Prinzenhauses e.V.“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.