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Stiftung Gebr. Voigt

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Gebr. Voigt ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Die Stiftung fördert die Zwecke der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Zwecke.

Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung, die Entwicklung, den Anschub und die Durchführung von

1. Projekten zur Begleitung, Betreuung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise durch Nachmittagsbetreuung, Nachhilfeunterricht, Kunst- und Musikkurse, Angebote zur Bewegungsförderung, Ferienfreizeiten;
2. Maßnahmen und Programmen zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung, Bildungs- und Ausbildungsprojekte für Kinder und Jugendliche sowie begleitende und unterstützende Angebote an Schulen, wie beispielsweise Schwimmkurse, Turnunterricht, Sprachförderung.

Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung von Hilfsprojekten für bedürftige Kinder, Jugendliche und deren Familien weltweit, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands sein.

Organe

Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, optionales beratendes Gremium der Stiftungsbeirat. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 35 in Flensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2024 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Gebr. Voigt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.