Stiftung24

Dei-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Plön · anerkannt 2003

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch die Unterstützung von Personen, welche an einem Krebsleiden erkrankt sind. Dies kann alternativ verwirklicht werden durch

a) die Unterstützung des Betroffenen bei einer infolge der Krankheit eingetretenen Notlage,

b) die Übernahme von Kosten, welche Infolge notwendiger baulicher Veränderungen, Einbauten oder Anschaffungen entstehen,

c) die Zuwendung von Mitteln zur Erfüllung eines "Herzenswunsches" der Betroffenen,

d) das Bereitstellen von finanziellen Mitteln, die es der betroffenen Familie ermöglicht, Zeit mit dem erkrankten Familienmitglied zu verbringen,

e) das Aufbringen von Mitteln, welche den Betroffenen und deren Familienmitgliedern die Teilnahme an einer Krebsnachsorge ermöglicht,

f) die Verfügungstellung von Mitteln, die den betroffenen Familien Erholungsurlaub ermöglicht.

Die Erfüllung des Stiftungszwecks kann auch dadurch verwirklicht werden, dass die Stiftung einen nicht überwiegenden Teil ihrer Mittel einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft überlässt, die es für Zwecke, welche mit der Satzung im Einklang stehen, verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Knivsbergring 20
24306 Plön

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens einem seiner Mitglieder. Diese Vertretungsbefugnis steht dem Vorsitzenden zu. Im Falle seiner Verhinderung liegt die Handlungsberechtigung beim stellvertretenden Vorsitzenden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung24.06.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Plön
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 14 in Plön erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 14 Stiftungen mit Sitz in Plön verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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