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Bürgerstiftung Henstedt-Ulzburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Henstedt-Ulzburg · anerkannt 2007

gemeinnützigBürgerstiftung

Satzungszweck

Basierend auf dem Gründungskapital von 100.000 Euro besteht der Zweck der Bürgerstiftung in der Förderung der Jugend- und der Altenhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Ausstattung von Einrichtungen für Jugendliche und für alte Menschen sowie durch die Förderung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

- Die Förderung der Kunst und der Kultur.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen oder unter anderem durch die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Konzerte und Ausstellungen).

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender

Stiftungszweck hinzu:

- Förderung des Sports.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Förderung von Körperschaften, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z.B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte durchführen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

- Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern wie die Organisation und Durchführung von internationalen Jugendcamps.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Olivastraße 29
24558 Henstedt-Ulzburg

Erreichbarkeit

buergerstiftung-hu.de

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Der Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg kann mit beratender Stimme zusätzlich in den Vorstand berufen werden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung06.07.2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Segeberg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Henstedt-Ulzburg sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2007 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis