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Werner Hesebeck Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Henstedt-Ulzburg · anerkannt 2003

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung des Sports.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Berufsbildung des holzverarbeitenden Handwerkes. Dies wird insbesondere erfüllt durch:

a) die Durchführung von Schulungen zum Zwecke der Fortbildung und Qualitätssicherung,

b) die Veranstaltung von Vorträgen, welche neben handwerklichen Gesichtspunkten auch wirtschaftliche Fragestellungen beleuchten,

c) die Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln zur Förderung der Berufsbildung bei Handwerkern mit einer besonderen Begabung,

d) die Ausschreibung eines Stiftungspreises zur Talentförderung

Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke weiterhin dadurch, dass sie einen nicht überwiegenden Teil ihrer Mittel dem Schützenverband des Kreises Segeberg zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung zur Verfügung stellt. Diese soll die von Seiten der Stiftung erhaltenen Mittel insbesondere zur Errichtung von Sportanlagen und zur Förderung
sportlicher Übungen und Leistungen verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Gutenbergstr. 1
24558 Henstedt-Ulzburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens einem seiner Mitglieder. Diese Vertretungsbefugnis steht dem Vorsitzenden zu. Im Falle seiner Verhinderung liegt die Handlungsberechtigung beim stellvertretenden Vorsitzenden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen. Der Stifter gehört dem Stiftungsvorstand auf Lebenszeit bzw. solange er dieses Amt ausüben möchte an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung05.08.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Segeberg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Henstedt-Ulzburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2003 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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