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Heinz Wüstenberg - Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Heinz Wüstenberg - Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Langballig.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bei der Förderung von Bildung und Erziehung sollen insbesondere begabte Kinder und Jugendliche

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Der Stifter ist jederzeit alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Davon sollen höchstens zwei Vorstandsmitglieder aus der Familie des Stifters stammen. Das dritte Vorstandsmitglied soll ein Repräsentant des öffentlichen Lebens sein oder ein Bankkaufmann des gehobenen Dienstes.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Heinz Wüstenberg - Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.