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Familienstiftung Kelleli

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Familienstiftung

Die Familienstiftung Kelleli ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Glinde.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Gesundheit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist: - die Förderung der Familie und des Familienzusammenhaltes, - die finanzielle Unterstützung des Stifters und seiner Ehepartnerin - die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder und Enkelkinder und deren weiteren leiblichen Nachkommen als Abkömmlinge 1. Grades Die Stiftung soll die Versorgung der Begünstigten für Gesundheit und Pflege unterstützen sowie die Förderung der Bildung und der Persönlichkeitsentwicklung der Begünstigten, durch Zuwendungen für Maßnahmen wie Ausbildung, Studium, Fortbildung und Persönlichkeitsbildung. Die Stiftung kann in Ausnahmefällen Unterstützung leisten, wenn Familienmitglieder unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten. Der Stiftungszweck wird beispielsweise, aber nicht abschließend, erfüllt durch die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder die vollständige Übernahme der Kosten: - während der Schul- und Berufsausbildung oder eines Studiums bzw. einer vergleichbaren Ausbildung, - von Maßnahmen und Weiterbildungen, die der geistigen und körperlichen Entwicklung dienen, - einer beruflichen Existenzgründung und Schaffung einer Geschäftsgrundlage für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, - für die Kinderbetreuung, - die Geburt oder Adoption eines Kindes, - für die Altersversorgung und Alterssicherung, - für die Aufwendungen anlässlich einer Reise der Familienmitglieder zu „Familientagen“ oder ähnliche den Zusammenhalt der Familie fördernden Aktivitäten und Unternehmungen im privaten Bereich, - für die Vornahme von Geschäften und Rechtshandlungen aller Art, die den Interessen der Stiftung und der Begünstigten dienen können sowie - für die vergünstigte Nutzung von Stiftungseigentum durch die Stifterfamilie.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende des Stiftungsvorstands sein. Sollte der Stifter Vorsitzender des Stiftungsvorstandes sein, ist er daneben immer einzelvertretungsberechtigt. Bei einem Einzelvorstand vertritt dieser die Stiftung allein. Der Stifter ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des §181 BGB befreit werden.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Vorstand er besteht aus mindestens zwei, aber nicht mehr als fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Familienstiftung Kelleli“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.