Timotheus-Stiftung für Christliche Kinder-und Jugendarbeit in Henstedt-Rhen
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Henstedt-Ulzburg · anerkannt 2008
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Religion durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die finanziellen Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergegeben werden.
Die Mittel sollen zur Verbreitung des christlichen Glaubens unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Henstedt-Rhen verwendet werden, und um junge Christen in ihrem geistlichen Wachstum und ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, so dass sie gegenüber Nichtchristen eindeutig und reflektiert den christlichen Glauben vertreten können und als mündige
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Verantwortung übernehmen.
Insbesondere sind die beschafften Mittel für das Gehalt, die Gehaltsnebenkosten und die Arbeitskosten eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin für die Kinder- und Jugendarbeit oder eines Jugenddiakons oder einer Jugenddiakonin einzusetzen.
Es sollen nur solche Organisationen unterstützt werden, die mit deutlich erkennbarer Präsenz in Henstedt-Rhen evangelistisch für den christlichen Glauben werden und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen hin zu verantwortungsbewussten Christen und Staatsbürgern fördern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Religion & Kirche tun
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Norderstedter Straße 22
24558 Henstedt-Ulzburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 20.02.2008 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Segeberg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 9 Stiftungen mit Sitz in Henstedt-Ulzburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2008 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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