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intra muros Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Linau · anerkannt 2005

Familienstiftung

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung der universitären und beruflichen Ausbildung der leiblichen Abkömmlinge des Stifters und der leiblichen Kinder der Abkömmlinge im In- und Ausland,

b) die finanzielle Unterstützung der Ehegattin und der leiblichen Abkömmlinge des Stifters und der leiblichen Kinder der Abkömmlinge in Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger Bedürftigkeit,

c) die Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten einschließlich des Denkmalschutzes in den Hansestädten des In- und Auslands.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Vogelfängerkaten 1
22959 Linau

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, sofern der Stifter oder der Familienrat einem Vorstandsmitglied bei seiner Bestellung nicht Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt haben. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens drei Mitgliedern. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Mitglied des Vorstandes, d. h. dass neben ihm noch zwei weitere Mitglieder bestellt werden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung22.06.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Linau sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Linau verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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