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Doris Fischbach Stiftung

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gemeinnützig

Die Doris Fischbach Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Oevenum auf Föhr.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Sicherheit & Rettungswesen und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung sowie mildtätiger Zwecke. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. Zuwendungen von Mitteln an andere Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der genannten steuerbegünstigten (gemeinnützigen und mildtätigen) Zwecke, z. B. - durch finanzielle Unterstützung der Föhrer Tafel, des Altenheims, des Hospizes auf Föhr, der örtlichen Feuerwehr sowie - durch Unterstützung von Vorhaben von Vereinen und Institutionen, deren Schwerpunkt in der Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, sozial benachteiligter Menschen oder anderer o.g. Zwecke liegt. 1. im Einzelfall auch durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zugunsten hilfsbedürftiger Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

(1) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne des § 84 des Bürgerlichen Gesetzbuches. (2) Solange der Stifter Vorstandsvorsitzender ist, ist dieser alleinvertretungsbefugt. Im Übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsbefugt. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann der Vorstand einem Vorstandsmitglied Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Darüber hinaus kann der Vorstand durch einstimmigen Beschluss für gewisse Geschäfte einen besonderen Vertreter nach §§ 86,30 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestellen und diesem Alleinvertretungsbefugnis erteilen.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei bis fünf Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Doris Fischbach Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.