S24STIFTUNG24

Doris Fischbach Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Doris Fischbach Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Oevenum auf Föhr.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Sicherheit & Rettungswesen und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung sowie mildtätiger Zwecke.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

1. Zuwendungen von Mitteln an andere Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der genannten steuerbegünstigten (gemeinnützigen und mildtätigen) Zwecke, z. B.

- durch finanzielle Unterstützung der Föhrer Tafel, des Altenheims, des Hospizes auf Föhr, der örtlichen Feuerwehr sowie

- durch Unterstützung von Vorhaben von Vereinen und Institutionen, deren Schwerpunkt in der Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, sozial benachteiligter Menschen oder anderer o.g. Zwecke liegt.

1. im Einzelfall auch durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zugunsten hilfsbedürftiger Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

(1) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne des § 84 des Bürgerlichen Gesetzbuches. (2) Solange der Stifter Vorstandsvorsitzender ist, ist dieser alleinvertretungsbefugt. Im Übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsbefugt. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann der Vorstand einem Vorstandsmitglied Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Darüber hinaus kann der Vorstand durch einstimmigen Beschluss für gewisse Geschäfte einen besonderen Vertreter nach §§ 86,30 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestellen und diesem Alleinvertretungsbefugnis erteilen.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei bis fünf Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Oevenum auf Föhr erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Doris Fischbach Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.