Stiftung24

Stiftung Rentnerwohnheim der Sparkasse Ostholstein

Sitz in Burg auf Fehmarn · anerkannt 1970

Stiftungszweck

Die Stiftung soll durch Errichtung und Unterhaltung von Rentnerwohnheimen in Burg auf Fehmarn ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 - 68 der Abgabenordnung in der z. Z. gültigen Fassung verfolgen.

In die Rentnerwohnheime werden nur solche Personen aufgenommen, die wegen ihres Alters oder wegen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hilfsbedürftig oder minderbemittelt sind. Wer als minderbemittelt oder hilfsbedürftig anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Inhalt des § 53 AO.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Am Markt 1
23769 Burg auf Fehmarn

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder vertreten. Eines der Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein.

Organe

Vorstand besteht aus 5 Personen, a) Bürgermeisterin/Bürgermeister der Stadt Burg auf Fehmarn, b) Bürgervorsteherin/Bürgervorsteher der Stadt Burg auf Fehmarn, c) der Landrätin/dem Landrat des Kreises Ostholstein kraft Amtes d) einer oder einem vom Vorstand der Sparkasse Holstein bestimmten Mitarbeiter der Sparkasse Holstein

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung28.04.1970
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Ostholstein
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1970 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung