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von Wangenheim-Winterstein'sche Familienstiftung von 1841

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Familienstiftung

Die von Wangenheim-Winterstein'sche Familienstiftung von 1841 ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Homburg.[1] Sie ist seit 1841 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Mitglieder des Familienverbandes der Freiherren von Wangenheim e.V. (VR 94 Amtsgericht Coburg - im folgenden "Familienverband") und solcher Personen, die bei Erreichen der Volljährigkeit die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Familienverband erfüllen würden. Bedingung einer Förderung ist, dass die eigenen Mittel dieser oder der zu ihrem Unterhalt verpflichteten Personen nicht ausreichen.
(2 Im Einzelnen kann die Förderung erfolgen durch Unterstützung
a) bei Ausbildung und beruflicher Existenzgründung,
b) in unverschuldeten materiellen Notlagen und
c) beim Erwerb von Grundeigentum, soweit es zum Bereich des ehemaligen von Wangenheim-Wintersteinschen Fideikommiss von 1862 gehört, durch zinsgünstigen Darlehen....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand....   § 6 Zusammensetzung und Bestellung des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Ersten und einem Zweiten Stellvertreter sowie bis zu zwei Beisitzer; einer der Beisitzer fungiert als Vertrauensperson für Bewerber um eine Förderung durch die Stiftung. Der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Im Innenverhältnis gilt, dass der Erste Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden, der Zweite Stellvertreter nur bei Verhinderung auch des Ersten Stellvertreters zur Vertretung befugt sind; der Umstand der Vertretung ist vom jeweiligen Stellvertreter zu dokumentieren.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 4-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Bad Homburg sind insgesamt 21 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1841 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „von Wangenheim-Winterstein'sche Familienstiftung von 1841“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Bad HomburgLand ThüringenBildung & ErziehungMildtätigkeitFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1841