Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in An der Schmücke OT Oldisleben · anerkannt 2021
gemeinnützig
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung von Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung jeweils im Kontext deutscher Industriegeschichte, vornehmlich der Zuckerrübenverarbeitung und damit verbunden, des Zuckerrübenanbaues in Deutschland mit ihrer Ausstrahlung auf die Gesamtheit der Industriekultur.
Sie fördert die Auseinandersetzung mit der historischen Entwicklung und zeitgenössischen Industrie und damit der gesamten wirtschaftlichen Entwicklungsgeschichte. Zweck der Stiftung ist damit eine dauerhafte und langfristige Traditionspflege durch Erforschung und Präsentation der Geschichte des Zuckers und der Zuckerrübe in ihrem Anbau und der Verarbeitung zum Produkt: „Zucker". Dies erfolgt durch Forschung und Präsentation der Bedeutung und bezweckt eine Auseinandersetzung mit der historischen Verarbeitung als Nahrungs- und Genussmittel. Die Erkenntnisse über die Bedeutung der Zuckerrübe und des Zuckers, in technisch-historischer, kultureller, gesellschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht wird ebenso verdeutlicht, wie das Produkt der Zuckerrübe als Viehfutter und Genussmittel für die Menschen. Die Erkenntnisse sollen sachlich, vorurteilsfrei wissenschaftlich belegt, begleitet und erforscht werden.
Sie dient ebenso dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege. Mit dem Erhalt und Betrieb der historischen Industrieanlage Zuckerfabrik Oldisleben, Öffnung und Führung für Besucher, durch Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen, entsteht Transparenz und Interesse. Dabei soll über die regionale Bedeutung der Zuckerfabrik Oldisleben hinweg, die gesamte Zuckerindustrie national und international einbezogen werden.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Erhaltung, des Industriedenkmals Zuckerfabrik Oldisleben, Förderung und Unterstützung sonstiger denkmalgeschützter Industriegebäude und musealer Einrichtungen zuckerverarbeitender Unternehmen. Sofern die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Obernahme und/oder Rechtsträgerschaft dieser Einrichtungen sowie entsprechender Einrichtungsgegenstände, Exponate, musealer Einrichtungen, einschließlich Fachbibilotheken und Laboratorien sowie die Förderung, Betreuung und Erweiterung und Präsentation des Archivbestandes möglich, insbesondere für Forschungs- und Bildungsaufgaben.
Diese Nutzung steht allen Interessenten offen.
2. Die vollständige und unversehrte Bewahrung, Ergänzung, Erschließung und Erforschung des kulturellen und wirtschaftlichen Erbes in Form von überregional bedeutsamen Sammlungen und Archivalien (Zeitzeugnisse, Tatbestände und Informationen) aus der Industrie und Technikgeschichte mit dem Schwerpunkt auf der Zuckerrübenverarbeitung. In diesem Zusammenhang Erschließung, Vervollständigung, Erhaltung und Präsentation des Werkarchives. Dies gilt vornehmlich im Hinblick auf die historische Bedeutung
des mitteldeutschen und gesamtdeutschen Zuckerrübenschwerpunktes. Verbunden ist die Erforschung mit der überregionalen Wechselwirkung, der Weiterentwicklung sowie der Nutzung der technischen, historischen, wissenschaftlichen, industriegeschichtlichen, museumspädagogischen, künstlerischen und sozialen Potentiale sowie Veranstaltungen und Projekte mit dem Ziel, die Zuckerfabrik Oldisleben neben der Förderung des Zuckerrübenanbaus und der Zuckerrübenverarbeitung überregional als Traditionseinrichtung und Forschungsstelle bekannt zu machen.
3. Durchführung, Mitwirkung oder Förderung von Ausstellungen, und Veranstaltungen, Tagungen, wissenschaftlichen Kolloquien zu den Themen des Stiftungszweckes.
4. Förderung und/oder Durchführung einer objektiv wissenschaftlich neutralen Forschung und versachlichten Diskussion im Hinblick auf die gesundheitliche Verträglichkeit und Genussmöglichkeit des Zuckers. initiierung, Förderung oder Durchführung von Bildungsprojekten zur Zuckertechnologie oder zum Zucker selbst als Genussmittel und in gesundheitlichem Kontext.
5. Weitergabe traditionellen technischen Wissens und insofern Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten die Zuckerherstellung betreffend; „Wiederbelebung" ehemaliger Berufsgruppen/ Ausbildungsfelder (z. B. Facharbeiter für Zuckertechnologie/ Zuckertechnik)
und Angebot entsprechender Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
6. Zusammenarbeit mit der Sitzgemeinde, dem Landkreis, dem Freistaat Thüringen und anderen lnstitutionen, Vereinen und Verbänden auf dem Gebiet des Stiftungszweckes. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Zwecke dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. Sofern sich dadurch die durch die Stiftung selbst zu verwirklichenden Zwecke ändern, ist eine Satzungsänderung herbeizuführen.
(4) Die Stiftung kann Kooperationen nach § 57 Abs. 3 AO mit anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Stiftungen eingehen, um steuerbegünstigt arbeitsteilig zusammenzuwirken, um gemeinsam den Stiftungszweck zu realisieren.
(5) Über die Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungs leistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Esperstedter Straße 9
06577 An der Schmücke OT Oldisleben
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ... §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu fünf (5) Mitgliedern. Geborenes Mitglied ist der Vorsitzende des Vorstandes der Südzucker AG oder eine von ihm benannte Person, deren Amtszeit grundsätzlich unbefristet ist. Der Vorstand der Südzucker AG kann diese Ersatzperson jederzeit abberufen, um das Amt selbst wahrzunehmen. Ein weiteres Mitglied wird vom Vorstand der Südzucker AG und im Übrigen werden bis zu drei Mitglieder vom Kuratorium benannt. Das Benennungsrecht des Kuratoriums greift auch, wenn der Vorstand der Südzucker AG dies nicht innerhalb von drei Monaten nach Vakanz ausübt. § 7 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberührt (Selbstergänzung während der Amtszeit). Eine Wiederbestellung ist mehrfach zulässig. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer anstellen und diesem rechtsgeschäftliche Vollmacht mit Außenwirkung erteilen. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20 Geschäftsführer Mitglieder: 1
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2021 |
|---|---|
| Anerkennung | 02.09.2021 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in An der Schmücke OT Oldisleben verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2021 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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