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Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben

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gemeinnützig

Die Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Oldisleben.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung von Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung jeweils  im Kontext deutscher Industriegeschichte, vornehmlich der Zuckerrübenverarbeitung und  damit verbunden, des Zuckerrübenanbaues in Deutschland mit ihrer Ausstrahlung auf die  Gesamtheit der Industriekultur. Sie fördert die Auseinandersetzung mit der historischen Entwicklung und zeitgenössischen  Industrie und damit der gesamten wirtschaftlichen Entwicklungsgeschichte. Zweck der Stiftung  ist damit eine dauerhafte und langfristige Traditionspflege durch Erforschung und Präsentation  der Geschichte des Zuckers und der Zuckerrübe in ihrem Anbau und der Verarbeitung  zum Produkt: „Zucker". Dies erfolgt durch Forschung und Präsentation der Bedeutung  und bezweckt eine Auseinandersetzung mit der historischen Verarbeitung als Nahrungs- und  Genussmittel. Die Erkenntnisse über die Bedeutung der Zuckerrübe und des Zuckers,  in technisch-historischer, kultureller, gesellschaftlicher, sozialwissenschaftlicher und wirtschaftlicher  Hinsicht wird ebenso verdeutlicht, wie das Produkt der Zuckerrübe als Viehfutter  und Genussmittel für die Menschen. Die Erkenntnisse sollen sachlich, vorurteilsfrei wissenschaftlich  belegt, begleitet und erforscht werden. Sie dient ebenso dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege. Mit dem Erhalt und Betrieb  der historischen Industrieanlage Zuckerfabrik Oldisleben, Öffnung und Führung für Besucher,  durch Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen, entsteht Transparenz und Interesse.  Dabei soll über die regionale Bedeutung der Zuckerfabrik Oldisleben hinweg, die gesamte  Zuckerindustrie national und international einbezogen werden. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Erhaltung, des Industriedenkmals Zuckerfabrik Oldisleben, Förderung und Unterstützung  sonstiger denkmalgeschützter Industriegebäude und musealer Einrichtungen zuckerverarbeitender  Unternehmen.  Sofern die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Obernahme  und/oder Rechtsträgerschaft dieser Einrichtungen sowie entsprechender Einrichtungsgegenstände,  Exponate, musealer Einrichtungen, einschließlich Fachbibilotheken  und Laboratorien sowie die Förderung, Betreuung und Erweiterung und Präsentation  des Archivbestandes möglich, insbesondere für Forschungs- und Bildungsaufgaben. Diese Nutzung steht allen Interessenten offen. 2. Die vollständige und unversehrte Bewahrung, Ergänzung, Erschließung und Erforschung  des kulturellen und wirtschaftlichen Erbes in Form von überregional bedeutsamen  Sammlungen und Archivalien (Zeitzeugnisse, Tatbestände und Informationen) aus  der Industrie und Technikgeschichte mit dem Schwerpunkt auf der Zuckerrübenverarbeitung.  In diesem Zusammenhang Erschließung, Vervollständigung, Erhaltung und Präsentation  des Werkarchives. Dies gilt vornehmlich im Hinblick auf die historische Bedeutung des mitteldeutschen und gesamtdeutschen Zuckerrübenschwerpunktes. Verbunden  ist die Erforschung mit der überregionalen Wechselwirkung, der Weiterentwicklung sowie  der Nutzung der technischen, historischen, wissenschaftlichen, industriegeschichtlichen,  museumspädagogischen, künstlerischen und sozialen Potentiale sowie Veranstaltungen  und Projekte mit dem Ziel, die Zuckerfabrik Oldisleben neben der Förderung des  Zuckerrübenanbaus und der Zuckerrübenverarbeitung überregional als Traditionseinrichtung  und Forschungsstelle bekannt zu machen. 3. Durchführung, Mitwirkung oder Förderung von Ausstellungen, und Veranstaltungen, Tagungen,  wissenschaftlichen Kolloquien zu den Themen des Stiftungszweckes.  4. Förderung und/oder Durchführung einer objektiv wissenschaftlich neutralen Forschung  und versachlichten Diskussion im Hinblick auf die gesundheitliche Verträglichkeit und  Genussmöglichkeit des Zuckers. initiierung, Förderung oder Durchführung von Bildungsprojekten  zur Zuckertechnologie oder zum Zucker selbst als Genussmittel und in  gesundheitlichem Kontext. 5. Weitergabe traditionellen technischen Wissens und insofern Vermittlung von Kenntnissen  und Fähigkeiten die Zuckerherstellung betreffend; „Wiederbelebung" ehemaliger Berufsgruppen/  Ausbildungsfelder (z. B. Facharbeiter für Zuckertechnologie/ Zuckertechnik) und Angebot entsprechender Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. 6. Zusammenarbeit mit der Sitzgemeinde, dem Landkreis, dem Freistaat Thüringen und  anderen lnstitutionen, Vereinen und Verbänden auf dem Gebiet des Stiftungszweckes.  Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten  Zwecke dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße  verwirklicht werden.  Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke  erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der  einzelnen Projekte.  Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen  heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten  Körperschaften, zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen  zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne  an die Stiftung abzuführen sind. Sofern sich dadurch die durch die Stiftung selbst zu  verwirklichenden Zwecke ändern, ist eine Satzungsänderung herbeizuführen. (4) Die Stiftung kann Kooperationen nach § 57 Abs. 3 AO mit anderen ebenfalls steuerbegünstigten  Körperschaften oder Stiftungen eingehen, um steuerbegünstigt arbeitsteilig zusammenzuwirken,  um gemeinsam den Stiftungszweck zu realisieren. (5) Über die Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungs leistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen im Rahmen der verfügbaren  Haushaltsmittel.  (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf  Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ...    §8 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus bis zu fünf (5) Mitgliedern. Geborenes Mitglied ist der Vorsitzende des Vorstandes der Südzucker AG oder eine von ihm benannte Person, deren Amtszeit grundsätzlich unbefristet ist. Der Vorstand der Südzucker AG kann diese Ersatzperson jederzeit abberufen, um das Amt selbst wahrzunehmen. Ein weiteres Mitglied wird vom Vorstand der Südzucker AG und im Übrigen werden bis zu drei Mitglieder vom Kuratorium benannt. Das Benennungsrecht des Kuratoriums greift auch, wenn der Vorstand der Südzucker AG dies nicht innerhalb von drei Monaten nach Vakanz ausübt. § 7 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberührt (Selbstergänzung während der Amtszeit). Eine Wiederbestellung ist mehrfach zulässig.  (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer anstellen und diesem rechtsgeschäftliche Vollmacht mit Außenwirkung erteilen. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20 Geschäftsführer Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungDenkmalpflegeKunst & KulturWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2021