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Stiftung Kloster Zella

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gemeinnützig

Die Stiftung Kloster Zella ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rodeberg-Struth.[1] Sie wurde 2009 errichtet und 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck 
(1) Die Stiftung dient der Denkmalpflege, der Förderung von Kultur, Bildung, christlicher Religion und Öffentlichkeitsarbeit, der Wissenschaft und Forschung. 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 
1. Erhaltung und traditionsbewusste Nutzung der Gebäude des Klosters Zella; 
2. Weiterentwicklung und Ausbau der Klosteranlage zur besseren Verwirklichung der Stiftungsziele, vorrangig im Rahmen der Denkmalpflege notwendigen Aufgabenstellungen; 
3. Unterstützung von Projekten mit sozialem bzw. christlich-diakonischem Anliegen, die einer langfristigen und traditionsentsprechenden Gebäudenutzung dienen; 
4. Geschichtliche Erforschung der Bauentwicklung des Klosters Zella und seine Stellung in der Region; 
5. Erschließung der Klosteranlage für die Öffentlichkeit sowie Informationen über die Bedeutung des Klosters Zella; 
6. Durchführung von Kultur- und Bildungsveranstaltungen zur Thematik der Klostergeschichte und -entwicklung; , u.a. Projekte, die die christlich-kirchengeschichtliche Bedeutung des Ortes unterstützen; 
7. Erforschung und wissenschaftliche Bearbeitung der Geschichte und Entwicklung des Klosters Zella, vornehmlich in seiner wissenschaftlichen, kulturellen und religiösen Bedeutung; 
8. ideelle und finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen zu den vorgenannten Gebieten (z.B. Diplomarbeiten zur Klostergeschichte).
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte. 
(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
(4) Über die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. 
(5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. 
§ 3 Gemeinnützigkeit 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.  (2) - (4) ...  (5) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen. § 8 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus vier Personen. ...  (2) ...  (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder haben gemeinsam Vertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass dabei grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung mit einem anderen Vorstandsmitglied und die Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder weiteren Vorstandsmitgliedern nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.  (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des 4 181 BGB befreit. ...  (5) - (8) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 4 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Rodeberg-Struth erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Kloster Zella“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.