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Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.

Die Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung hat den Zweck, 1. blinden Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen in besonderen Lebenssituationen zusätzliche finanzielle Unterstützungen zu gewähren, um bei ihnen besondere soziale Härtesituationen trotz aller vorgesehenen staatlichen Hilfen abzumildern, 2. die Arbeit von Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen, 3. blinden und sehbehinderten Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu vermitteln oder anzubieten, 4. die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen oder deren Angehörige betreuen oder beraten sowie deren kontinuierliche Zusammenarbeit zu unterstützen, 5. den Aufbau eines landesweiten Hilfs- und Serviceangebotes zu unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organ (1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. ...   § 7 Stiftungsrat (1) Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. ...   § 8 Aufgaben des Stiftungsrates (1) Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. (2) Die Mitglieder des Stiftungsrates wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. ...   § 10 Vertretungsbefugnis   Der Vorsitzende des Stiftungsrates, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er kann die Vertretungsbefugnis generell, zeitlich befristet oder für den Einzelfall auf ein weiteres Stiftungsratsmitglied, den Geschäftsführer oder einen anderen Mitarbeiter der Stiftung übertragen.

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenSoziales & Wohlfahrtrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2008