Stiftung Finneck
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gemeinnützigkirchliche Stiftung
Die Stiftung Finneck ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rastenberg.[1] Sie ist seit 1935 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig: sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Zweck der Stiftung ist die Bildung, Förderung, Betreuung, Erziehung, Beratung und Pflege von Menschen aller Altersstufen und ihrer Angehörigen entsprechend ihres Hilfsbedarfs. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung bzw. durch Unterhaltung eines vielfältigen zeitgemäßen Angebots an dazu notwendigen Einrichtungen einschließlich handwerklichen und sonstigen zweckdienlichen Inklusionseinrichtungen und Diensten. 4. Die Stiftung ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die ihren Zweck fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten. Das Weitere regelt eine vom Kuratorium zu erlassene Geschäftsordnung. 5. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die hier unter § 2 genannten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Soweit die Stiftung ihre Zwecke selbst verfolgt, kann dies auch durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 AOgeschehen. 8. Der Stiftungszweck kann auch gemäß § 57 Abs. 3AOverwirklicht werden durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68AOerfüllen und dem ¿Unternehmensverbund Stiftung Finneck" (i.F.: Unternehmensverbund) angehören. Das Zusammenwirken umfasst Tätigkeiten, die geeignet sind, die Verwirklichung der eigenen satzungsmäßigen Zwecke in Kooperation mit den dem Unternehmensverbund angehörenden Körperschaften zu erfüllen. Hierbei handelt es sich insbesondere um steuerlich unschädliche Betätigungen gemäß § 58 Nr. 4 und 5AO. Zu den Leistungen bzw. der Inanspruchnahme im Unternehmensverbund zählen sowohl die Überlassung von Gütern und Immobilien sowie Leistungen bzw. Dienstleistungen und Personalüberlassungen, soweit diese ansonsten rechtlich möglich sind, als auch administrative Leistungen (Management, Verwaltung wie z.B. Buchhaltung, Planung, Controlling).Die dem Unternehmensverbund angehörenden Körperschaften werden in einer separaten bei Änderungen jeweils zu aktualisierender Aufstellung aufgeführt. 9. Der Stiftungszweck gemäß § 2 Nr. 3 der Satzung kann auch durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigen Zwecke der Stiftung verwirklicht werden. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum Unternehmensverbund gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
5 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind: 1. das Kuratorium 2. der Vorstand. § 10 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus ein bis zu drei Personen, welche vom Kuratorium bestellt und abberufen werden. Die Bestellung kann zeitlich befristet werden. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Das Kuratorium kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen. 2. Sind mehrere Vorstandmitglieder bestellt, kann das Kuratorium einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden berufen. 3. -6. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: 7-11
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Anne Lore Brandes-Stiftung Frankfurt am Main
- Josef Baumann GmbH Studienstiftung Fürstenstein
- Gabriel-Stiftung für Menschen mit Behinderung Frankfurt am Main
- Edgar Bähr Stiftung Kleinblittersdorf
- Irene Thiermann Stiftung Pappenheim
- Hello – Die Stiftung Berlin
- Sertürner Stiftung Reinbek
- Ulrike Maria Pietsch Stiftung Mainz
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Erfurt
- Stiftung Curt-Elschner-Galerie zu Eisenach Eisenach
- Stiftung Evangelisches Studentenhaus `Karl von Hase` Jena Jena
- Anna-von-Rüxleben-Stiftung Gotha
- Münchhausen'sche Stiftung Altenburg
- W.C.-Schreiber'sche Stiftung Nordhausen
- Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße Weimar
- Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung Zeulenroda
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Finneck“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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