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Edgar Bähr Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kleinblittersdorf · gegründet 2012

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die mildtätige uns selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen im Rahmen des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Insbesondere: 1. Hilfen für behinderte Personen und deren Angehörige; 2. Hilfen für bedürftige Personen in alten- und Pflegeheimen, Hospiz-, Palliativ- und ähnlichen Einrichtungen; 3. Zuwendungen an Einrichtungen, die unter 1. und 2. genannten Zwecken dienen und steuerlich begünstigt sind. Alle Hilfen und Zuwendungen sollen öffentlichen Hilfen nicht ersetzen. Der Stiftungszweck wird vor allem erreicht durch: Zu 1.: Maßnahmen der gesellschaftlichen Integration Behinderter durch deren Besuche und Teilnahme an kulturellen, sportlichen und ähnlichen Veranstaltungen; Maßnahmen zur Gesundung und Gesunderhaltung Behinderter durch Erholungs- und Ferienaufenthalte; Maßnahmen zur Förderung der Gesamtpersönlichkeit Behinderter durch individuelle, betreuerische und begleitende Hilfen. Zu 2.: Besuche bei solchen Personen mit Übergabe kleiner Aufmerksamkeiten und/oder deren Begleitung außer Haus durch ehrenamtliche Helfer. Zu 3.: Zuwendungen in Form von Zahlungen an steuerbegünstigte Einrichtungen wie z. B. Stiftung Lebenshilfe Obere Saar Saarbrücken, Förderverein St. Jakobus Hospiz, Saarbrücken

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

In der Lach 10
66271 Kleinblittersdorf

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2012
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Saarland ist dieser Eintrag einer von 190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Saarland. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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