Stiftung Zukunft für Bad Tabarz
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Die Stiftung Zukunft für Bad Tabarz ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Tabarz.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung bezweckt die Entfaltung und Unterstützung von heimatpflegerischen, kulturellen, sportlichen und umweltschützerischen Aktivitäten in Bad Tabarz und die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich räumlich auf das Gemeindegebiet von Bad Tabarz. (2) Sollte die Gemeinde Bad Tabarz nach Zusammenschluss mit anderen Gemeinden nicht mehr selbständig existieren, erfolgt die Erfüllung der Stiftungszwecke in einer räumlichen Begrenzung auf das Gemeindegebiet zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung. (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Erhaltung und Gestaltung des Lebens im ländlichen Raum durch Schaffung fehlender und Verbesserung sowie Sicherung bestehender infrastruktureller Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugendarbeit, Senioren- und Kinderbetreuung. 2. Förderung von naturschützerischen und landschaftspflegerischen Projekten im Sinne der kommunalen Agenda 21 zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch Nutzung alternativer Energiequellen. 3. Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und des örtlichen Brauchtums sowie Förderung von Kunst und Kultur zur Entwicklung eines vielfältigen Kulturangebotes. 4. Förderung aller Maßnahmen, die der Erhaltung und Weiterentwicklung von Bad Tabarz zum attraktiven Gemeinwesen für die ortsansässige Bevölkerung, für zuziehende Neubürger und der Allgemeinheit dienen. Soweit nach den vorstehenden Stiftungszwecken die Unterstützung der Gemeinde Bad Tabarz oder anderer Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, verwirklicht werden soll, versteht sich die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Beschaffung und Zuwendung entsprechender Mittel ist ein weiterer Satzungszweck. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Soweit die Erträge aus dem anfänglichen Stiftungsvermögen nicht zur Erfüllung aller Stiftungszwecke hinreichen, sollen zunächst entsprechend der Finanzlage der Stiftung unter Einbeziehung von Spenden diejenigen Zwecke vorrangig gefördert werden, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am effektivsten zu verwirklichen sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand. (4) Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Zuwendungen an Dritte, die eine dem Stiftungszweck unterfallende Maßnahme durchführen, werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Dies gilt nicht für die geborenen Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums. Anschließende Wiederberufung ist möglich.Anstelle eines während der Amtszeit ausgeschiedenen Organmitglieds ist für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied durch die nach der Satzung berufungsbefugten Organe zu berufen. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Hierbei ist der Bürgermeister Kraft Amtes ein Vorstandsmitglied oder sein gesetzlicher Stellvertreter bzw. eine von ihm bestimmte Person. Hierzu ist die Abgabe einer Amtsannahmeerklärung Bedingung. Weiterhin wird ein Mitglied des Gemeinderates Vorstandsmitglied. Das Mitglied des Gemeinderates wird vom Gemeinderat gewählt. (2) Ansonsten werden die Vorstandsmitglieder durch das Kuratorium gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsbefugnis. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- MICHAEL ENGLERT Stiftung Kuhardt
- Stiftung Friedhelm Girolstein Rheinbrohl
- Bürgerstiftung Leinfelden-Echterdingen Leinfelden-Echterdingen
- Förderstiftung der VR-Bank Altenburger Land eG Altenburg
- Pfalzeler Bürgerstiftung Oswin Pfeiffer Trier
- Siegfried Trimpe Stiftung Lohne
- Geschwister Else und Käthe Becker Stiftung - Esens Wittmund
- Sparkassenstiftung Frankenthal Frankenthal (Pfalz)
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- CROM Petri Familienstiftung Ellrich
- Förderstiftung der VR-Bank Altenburger Land eG Altenburg
- Sepsis-Stiftung Jena
- Alfred-Ahner-Stiftung Weimar
- Herzog Familienstiftung MMXXIV Lauscha
- Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland Jena
- Lippmann+Rau Stiftung Eisenach
- Stiftung Zukunftsfähiges Thüringen Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Zukunft für Bad Tabarz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.