Stiftung Zukunft für Bad Tabarz
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Tabarz · anerkannt 2012
Satzungszweck
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung bezweckt die Entfaltung und Unterstützung von heimatpflegerischen, kulturellen,
sportlichen und umweltschützerischen Aktivitäten in Bad Tabarz und die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich räumlich auf das Gemeindegebiet von Bad Tabarz.
(2) Sollte die Gemeinde Bad Tabarz nach Zusammenschluss mit anderen Gemeinden nicht mehr
selbständig existieren, erfolgt die Erfüllung der Stiftungszwecke in einer räumlichen Begrenzung auf das
Gemeindegebiet zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Erhaltung und Gestaltung des Lebens im ländlichen Raum durch Schaffung fehlender und
Verbesserung sowie Sicherung bestehender infrastruktureller Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugendarbeit, Senioren- und Kinderbetreuung.
2. Förderung von naturschützerischen und landschaftspflegerischen Projekten im Sinne der
kommunalen Agenda 21 zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch
Nutzung alternativer Energiequellen.
3. Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und des örtlichen Brauchtums sowie
Förderung von Kunst und Kultur zur Entwicklung eines vielfältigen Kulturangebotes.
4. Förderung aller Maßnahmen, die der Erhaltung und Weiterentwicklung von Bad Tabarz zum
attraktiven Gemeinwesen für die ortsansässige Bevölkerung, für zuziehende Neubürger und der
Allgemeinheit dienen.
Soweit nach den vorstehenden Stiftungszwecken die Unterstützung der Gemeinde Bad Tabarz oder anderer Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, verwirklicht werden
soll, versteht sich die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Beschaffung
und Zuwendung entsprechender Mittel ist ein weiterer Satzungszweck.
Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Soweit
die Erträge aus dem anfänglichen Stiftungsvermögen nicht zur Erfüllung aller Stiftungszwecke
hinreichen, sollen zunächst entsprechend der Finanzlage der Stiftung unter Einbeziehung von Spenden
diejenigen Zwecke vorrangig gefördert werden, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am
effektivsten zu verwirklichen sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.
(4) Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen
heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur
Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung
abzuführen sind.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet
der Vorstand nach billigem Ermessen. Zuwendungen an Dritte, die eine dem Stiftungszweck unterfallende Maßnahme durchführen, werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht
zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Friedensweg 15
99891 Bad Tabarz
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Dies gilt nicht für die geborenen Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums. Anschließende Wiederberufung ist möglich.Anstelle eines während der Amtszeit ausgeschiedenen Organmitglieds ist für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied durch die nach der Satzung berufungsbefugten Organe zu berufen. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Hierbei ist der Bürgermeister Kraft Amtes ein Vorstandsmitglied oder sein gesetzlicher Stellvertreter bzw. eine von ihm bestimmte Person. Hierzu ist die Abgabe einer Amtsannahmeerklärung Bedingung. Weiterhin wird ein Mitglied des Gemeinderates Vorstandsmitglied. Das Mitglied des Gemeinderates wird vom Gemeinderat gewählt. (2) Ansonsten werden die Vorstandsmitglieder durch das Kuratorium gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsbefugnis. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2012 |
|---|---|
| Anerkennung | 12.12.2012 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bad Tabarz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
In Bad Tabarz sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Ähnliche Stiftungen
Gleicher Zweck
- Stiftung Saazer Heimatmuseum Groß-Umstadt
- Margot und Jürgen Wessel Stiftung Lübeck
- Fritz Neuser Stiftung Nürnberg
- Stiftung Gemeinschaftshilfe Regensburg
- Stiftung Schmiedehausen/ Lachstedt Schmiedehausen
- Dirkshof Dirk und Thoma Ketelsen Stiftung Hamburg
- Kulturstiftung Stadtsparkasse Wedel Wedel
- Enrico Schilling Stiftung Gräfenhainichen
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Schule Großfahner
- Stiftung Automobile Welt Eisenach Eisenach
- Radegunde-Stiftung Weimar
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena Jena
- von Hopffgarten'sche milde Stiftung (Kloster St. Wilhelmi zu Mühlverstedt und Hospital St. Andreä Großengottern) Schönstedt
- Dittmar-Stiftung Erfurt
- Stiftung Jenaer Universitätssport Jena
- BürgerStiftung Bernterode Breitenworbis
- Alle in Thüringen