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BürgerStiftung Bernterode

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Breitenworbis · anerkannt 2019

gemeinnützigBürgerstiftung

Satzungszweck

Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, des Sports, der Heimatpflege
und Heimatkunde, des traditionellen Brauchtums, der Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr, des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, sowie der Förderung der
Tierzucht und der Kleingärtnerei tätig.
Die Stiftung agiert operativ im Bereich der Förderung des Naturschutzes und verwirklicht
diesen Zweck insbesondere durch Pflege und Förderung des Obstanbaus auf
Streuobstwiesen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Schutz und Erhalt
sowie die Neuanpflanzung von Streuobstflächen mit regionalen Obstsorten.
a) die Förderung ressourcenschonenden, umweltverträglichen Lebens
b) die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen frei lebender
Pflanzen- und Tierarten sowie die Erhaltung und die Erweiterung der landschaftstypischen
Kulturlandschaft Streuobstwiese;
c) des Weiteren die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Verbreitung von
Verbraucherinformationen im Sinne des Naturschutzes in Bezug auf Streuobstwiesen;
d) die Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens im gesamten Bildungsbereich,
insbesondere in der Kinder- und Jugendbildung
(3) Durch eine Satzungsänderung kann bestimmt werden, dass für die Zukunft die verschiedenen in Absätzen 1 und 2 genannten gemeinnützigen Zwecke neu geordnet werden dürfen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Zwecke, die derzeit aufgrund der vorhandenen Mittel lediglich fördernd verwirklicht werden, später (selbst) operativ erfüllt werden können, sofern die Erträge oder sonstigen Mittel der Stiftung dies erlauben und gemeinnützigkeitsrechtliche
Vorschriften nicht entgegenstehen ..
Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Breitenworbis,
OT Bernterode /Thüringen zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Dammstraße 3
37339 Breitenworbis

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Abs. 1 Die Mitglieder des ersten Vorstandes (Gründungsvorstand) werden einschließlich der Amtszeit von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. Dem Vorstand sollen Personen angehören, die besonders fachkompetent sind und Erfahrungen im Hinblick auf die Zweckerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Geborenes Mitglied ist der Ortsteilbürgermeister von Bernterode oder eine von ihm benannte Person. Ein weiteres Mitglied wird von dem Ortsteilrat bestellt. Die weiteren bis höchsten 3 (drei) Mitglieder werden durch das Kuratorium benannt. Mitglieder des Vorstandes müssen ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Ortschaft Bernterode, wie sie zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung bestand, haben. Abs. 3 Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird von mindestens 2 (zwei) Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung21.03.2019
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Breitenworbis erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2019 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung