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Klaus und Margarete Herrmann-Stiftung

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gemeinnützig

Die Klaus und Margarete Herrmann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie wurde 2019 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit, Sonstige und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des demokratischen Staatswesens, der internationalen Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden: Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der Zwecke anderer steuerbegünstigter oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die kleinere, lokale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchführen

Im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung: Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der Zwecke anderer steuerbegünstigter oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen unterstützen

Im Bereich Jugend-, Alten- und Familienhilfe, Wohlfahrtswesen: Förderung der Jugendhilfe durch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der Zwecke anderer steuerbegünstigter oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die sich auf diesem Gebiet, insbesondere durch künstlerische und kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, betätigen

Im Bereich Sonstige Zwecke: Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der Zwecke anderer steuerbegünstigter oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die soziale Projekte, die der ambulanten niedrigschwelligen medizinischen, sozialen und psychologischen Betreuung für mittel- oder obdachlose Menschen dienen, oder die soziale Projekte weltweit, die in Not geratene Menschen und Menschen ohne festen Wohnsitz unterstützen, durchführen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Berlin ist dieser Eintrag einer von 1.184. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Berlin, Eintrag „Klaus und Margarete Herrmann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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