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Stiftung "Kinder in Afrika"

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gemeinnützig

Die Stiftung "Kinder in Afrika" ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Reinbek.[1] Sie ist seit 1984 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, Verantwortung gegenüber notleidenden und hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen in Afrika zu wecken und zur Linderung der Not beizutragen. Im Bewusstsein der globalen Verantwortung gegenüber von Kindern und Jugendlichen können Hilfsmaßnahmen der Stiftung in Ausnahmefällen in Krisengebieten auch außerhalb Afrikas gewährt werden. Hierzu bedarf es in jedem Einzelfall der besonderen Begründung des Geschäftsführers der Stiftung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und/oder die Durchführung von Maßnahmen zur: - Verbesserung der medizinischen Versorgung und Gesundheitserziehung von Kindern und Jugendlichen, - Förderung von Maßnahmen zur Linderung der Not von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht aus Krisengebieten, - Errichtung und Förderung von Kindergärten, Waisenheimen, Vorschulen, Schulen, Berufsausbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen, - Ausbildung von Betreuungs- und Ausbildungskräften und die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation der Berufsausbildung, der Berufstätigkeit sowie der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, - Förderung von Maßnahmen zur Versorgung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen, die möglichst zum Abschluss der Berufsausbildung führen sollen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist der Vorstandsvorsitzende allein oder sein Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied berechtigt.

Organe

Vorstand besteht aus drei Personen, und zwar dem Stifter als geborenes Mitglied sowie zwei weiteren Personen, von denen zu Lebzeiten des Stifters zwei wählbar sind. Der Stifter ist geborenes Mitglied des Vorstandes.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung "Kinder in Afrika"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.