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Kulturstiftung Stadtsparkasse Wedel

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Stadtsparkasse Wedel ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Wedel.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie erfüllt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Stiftung ist a) die Förderung von Kunst und Kultur, b) die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde, c) die Förderung des Sports, d) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, e) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, im Geschäftsgebiet der Stadtsparkasse Wedel. (3) Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) Veranstaltungen; Herausgabe von Veröffentlichungen; Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen; Vergabe von Preisen und Stipendien. b) Veranstaltungen auf dem Gebiet der Heimatpflege und der Heimatkunde (z.B. Ausstellungen, Vorträge); Herausgabe von Veröffentlichungen; Erwerb und Erhalt von Kulturgütern. c) Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften, die in Abs. 2 genannten Zwecken tätig sind. Die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur, der Heimatpflege und der Heimatkunde, des Sports, der Jugendhilfe, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (4) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. (5) Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand vertritt gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsverbindliche Erklärungen werden von 2 Vorstandsmitgliedern abgegeben; eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes der Stadtsparkasse Wedel und dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kulturstiftung Stadtsparkasse Wedel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.