S24STIFTUNG24

Stiftung Drachensee - Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderungen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Drachensee - Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderungen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Betreibung und Unterhaltung von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit durch qualifiziertes Personal in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebildet, betreut, trainiert und gefördert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, des Stiftungsgeschäftes, der Satzung und seiner Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes haben insbesondere die aus ihren Dienstverträgen ersichtlichen Zustimmungserfordernisse für einzelne Geschäfte zu beachten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es allein vertretungsberechtigt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so ist jedes Mitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied zur Vertretung befugt. Der Stiftungsrat kann in einem solchen Fall einem Vorstandsmitglied auch Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person und höchstens drei Personen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so bestimmt der Stiftungsrat über den Vorsitz und die Reihenfolge der Vertretung.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Drachensee - Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderungen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.